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Unterstützung für freien Zugang zur AIP und NfL

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Klage auf freien Zugang zur AIP VFR u. ICAO-Karte wird fortgesetzt, Erweiterung auf Nachrichten für Luftfahrer und Klärung, ob rechtsverbindliche Informationen als "nicht hoheitlich" hinter einer Bezahlschranke versteckt werden dürfen!

Piloten:innen, Interessensverbände, Landesluftfahrtbehörden und Eurocontrol sprechen sich für einen freien und kostenlosen Zugang zur AIP VFR u. ICAO-Karte aus. Sicherheitsrelevante Informationen und Kartenmaterialien, die für eine Flugvorbereitung erforderlich sind, sollten - wie in vielen anderen europäischen Ländern - frei und kostenlos verfügbar sein. Die DFS Deutsche Flugsicherung (DFS) vermarktet diese jedoch stattdessen über ihre kommerzielle Tochter R. Eisenschmidt GmbH und stuft rechtsverbindliche Informationen als "nicht hoheitlich" ein.

Klage wurde eingereicht, DFS reagiert mit Pressemitteilung

Ein erstes, erfolgreiches Crowdfunding (5.500 EUR) hat dankenswerterweise möglich gemacht, dass ich im Mai 2022 nach mehr als anderthalb Jahren Außeinandersetzung über "Frag den Staat" Klage auf Basis des Informationsfreiheits- und Umweltinformationsgesetz gegen die DFS beim Verwaltungsgericht Darmstadt eingereicht habe. Mitte Juli hat die DFS daraufhin angekündigt, dass die AIP-VFR ab 2023 kostenfrei veröffentlicht wird.

Dies betrifft aber weder die ICAO-Karte noch die NfL und zudem weiß keiner, selbst die DFS noch nicht, genau, in welchem Umfang und Format die AIP-VFR veröffentlicht wird. Entsprechende Anfragen zu den NfL und Hintergrundinfos zur Pressemitteilung wurden abgelehnt, da es sich laut Auffassung von BMDV, BAF und DFS bei der Veröffentlichung der rechtsverbindlichen AIP, NfL und ICAO-Karte um eine "nicht hoheitliche" Aufgabe handelt.

Klage läuft weiter, Erweiterung auf NfL & Klärung hoheitlicher Aufgaben

Ich halte daher an meiner Klage und den diversen laufenden „Frag den Staat“-Anfragen fest. Auch um zu signalisieren, dass ich mich mit einer unverbindlichen und unklaren Pressemitteilung der DFS nicht zufriedengebe. Wie von vielen Piloten gefordert, habe ich meine Bemühungen auch auf die NfL erweitert und entsprechende Anfragen gestellt, die Grundlage für eine weitere Klage sein könnten.

In Zeiten, in denen der Spielraum für die Allgemeine Luftfahrt kleiner statt größer wird, würde ich mich wünschen, wenn sich auch für die nächsten Schritte wieder bzw. weitere Unterstützer und Unterstützerinnen finden, die gemeinsam prüfen lassen wollen, ob die Behörden hier rechtmäßig agieren.

Für eine weitere erstinstanzliche Klage und zwei zweite Instanzen inklusive Anwalts- und Gerichtskosten werden laut meiner Anwaltskanzlei bis zu 15.000 EUR benötigt. Ich habe daher eine weitere zweckgebundene Crowdfunding-Kampagne gestartet und hoffe auf Ihre Unterstützung!



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