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Klage gegen MaskenPFLICHT in NRW Schulen

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In der Fassung vom 12.08.2020 der Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) wurde eine allgemeine MaskenPFLICHT für Schüler in NRW beschlossen. Die neue Fassung der CoronoBetrVO vom 01.09.2020 beinhaltet nach wie vor eine allgemeine MaskenPFLICHT in NRW Schulen.   https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/200831_coronabetrvo_ab_01.09.2020.pdf   Lediglich die MaskenPFLICHT im Unterricht wurde ab dem 01.09.20 bis zum 15.09.20 ausgesetzt.   Wir haben daher nun Rechtsanwalt Hotstegs aus Düsseldorf beauftragt, einen Eilantrag im Normenkontrollverfahren gegen die allgemeine MaskenPFLICHT in NRW Schulen zu stellen. Dieser kann ggf. dann auch über das Oberverwaltungsgericht hinaus entweder zum Verfassungsgerichtshof oder zum Bundesverfassungsgericht weiter getragen werden.   RA Hotstegs ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und hat u.a. mehrere Normenkontrollverfahren in Sachen Corona Maßnahmen geführt.   Wir werden in unserer Argumentationskette u.a. folgende Punkte in Frage stellen:   1. Die Geeignetheit der PCR-Tests zur Diagnostik von SARS-CoV2 und somit die Risikobeurteilung der Infektionslage in Deutschland   2. Die Verhältnismäßigkeit der Corona-Schutzmaßnahmen im Allgemeinen   3. Die Zweckmäßigkeit und die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Handhabung der MaskenPFLICHT im Speziellen   Daher haben wir nun das Spendenziel auf 15.000 Euro erhöht, um alle zur Verfügung stehenden juristischen Mittel, bis zur letzten Instanz, einsetzen zu können.
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