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Ivo’s Einschulung und Teilhabe in Gefahr

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Ein Hilfegesuch: Kosten im Eil- und Widerspruchsverfahren für angemessene Schul- und Teilhabeassistenz


Wofür wir Eure Unterstützung brauchen
Mit der Beantragung von Eingliederungshilfe sollen für Ivo Schul- und Alltagsassistenten eingestellt werden. Da der zuständige Kostenträger ein bedarfsorientiertes, individuelles Antragsverfahren behindert und verzögert, wird ein rechtzeitiger Bescheid zur Einschulung und nötigen Grundversorgung versagt.
Wir suchen daher Unterstützung für Beratungs-, Gerichts- und Anwaltskosten, um über Eil- und Widerspruchsverfahren die Einschulung im September 2025, eine gerechte Entscheidung und verantwortungsvolle Versorgung für Ivo zu bewirken.

Wer ist Ivo
Unser siebenjähriger Sohn Ivo ist mit einer schweren infantilen Cerabralparese (ICP) mit 100% Behinderung (G, aG, H) zur Welt gekommen und benötigt in allen Lebensbereichen intensive Unterstützung. Die Einstufung in Pflegegrad 5 belegt die hohen Betreuungsaufwände, verursacht durch die Defizite in Mobilität, Motorik, Kommunikation und Selbstversorgung.

Ivo liebt sein Leben, weil Ivo geliebt und vom gesamten Umfeld gemocht und unterstützt wird. Sein wacher Geist ist gefangen im motorisch eingeschränkten Körper und kann sich nicht mit Sprache ausdrücken. Ivo nutzt einen augengesteuerten Talker, der stetig mit ihm, den sozialen und schulischen Anforderungen wachsen und programmiert werden muss. Ivo mag das Üben und Lernen und begeistert dadurch regelmäßig seine Familie, Erzieher, Therapeuten, Ärzte, Reha-Techniker usw. Oft überrascht Ivo die Akteure mit (neuen) Fähigkeiten, die ihm nicht zugetraut wurden. Er wurde nonverbal auf einen IQ-Wert von 100 getestet, womit er sich bestens für die Beschulung ab September 2025 in der Paul-Friedrich-Scheel-Schule (Förderzentrum für Körperbehinderte und Grundschule) qualifizierte. Der Besuch der Scheel-Schule bedeutet für Ivo große Chancen. Die Schule genießt einen ausgezeichneten Ruf, kooperiert mit uns Eltern sehr einfühlsam, ziel-, und lösungsorientiert und ist regional die letztmögliche Einrichtung, um mit den vorliegenden Beeinträchtigungen einen regulären Schulabschluss zu erlangen.
Um dem stark eingeschränkten, aber wachen und intelligenten Jungen eine angemessene Begleitung und Förderung zu ermöglichen, beantragten wir ein Persönliches Budget für den Schul- und Teilhabebereich. Insbesondere die ausgeprägten Defizite in Kommunikation, Mobilität, Motorik und die Dysphagie (Schluckbeschwerden) erfordern eine qualifizierte Begleitung, die Ivos Bedarfen und seinem Recht an Teilhabe trotz fehlender Sprache in Kombination mit geringer eigenständiger Bewegung entspricht. Ivos bisherige Entwicklung, seine Übungs- und Lernbereitschaft und der hohe IQ-Wert rechtfertigen eine ausgebildete Assistenzkraft, die trotz der gravierenden Einschränkungen in der Lage ist, Ivos Streben nach Wissen und Selbstständigkeit alltagsbegleitend zu fördern, altersgerechte Eigenwahrnehmungs- und Ablösungsprozesse trotz gegebener Abhängigkeiten zu unterstützen. (Auszüge aus unserem Antrag; nähere Informationen zu Motorik und Kommunikation unten in den Fotos)

Warum wir Eure Unterstützung brauchen
Wir haben für die Schulbegleitung und Teilhabe unseres Sohnes einen Antrag auf Persönliches Budget nach Sozialgesetzbuch IX gestellt. Für uns ist es wichtig, über die Verantwortung als Arbeitgeber Kontinuität und Fachlichkeit durch faire Arbeitsbedingungen zu schaffen. Die über Träger organisierten Sachleistungsmodelle begünstigen oft hohe Fluktuation in Anstellungsverhältnissen z.B. durch Kündigungen in den Ferien. Weiter hätten wir wenig Einfluss auf die Auswahl der Betreuungspersonen, ihre Qualifikationen, Umgang bei Problemen und Ausfällen durch Krankheit oder Urlaub. Kontinuität und Sicherheit in der Beschäftigung soll Ivos Assistenzkräften Zukunftsperspektive geben, damit sie gern bei Ivo bleiben. Qualifizierte und nachhaltige Assistenz ermöglicht unserem Sohn überhaupt erst Sicherheit in Förderung und Betreuung.
In den Verhandlungen mit dem zuständigen Sozialamt als Kostenträger wird klar, dass wir dessen Bescheid zu Ivos Hilfs- und Teilhabebedarf widersprechen müssen. Laut Aussagen von hiesigen Unterstützungs- und Beratungsstrukturen wird zudem deutlich, dass das für uns zuständige Amt im Gegensatz zu Ämtern benachbarter oder bundesweiter kreisfreier Städte oder Landkreise aktiv gegen das gesetzlich verbriefte Persönliche Budget arbeitet. Hier kommt erschwerend hinzu, dass sich die Amtszuständigkeit nicht nach dem aktuellen Wohnort richtet, sondern für Ivos gesamtes Leben beim Amt der Erstmeldung bleibt.
Für die Zeiten in der Schule wird uns, im Gegensatz zu trägergestützten Betreuungen, keine durchgehende Betreuung anerkannt, obwohl die Schule klar formuliert, dass sie Ivo ohne Assistenz nicht beschulen kann. Assistenz-Stunden in der Schule sollten beispielsweise für bestimmte Pausen oder den Deutsch- und Matheunterricht gestrichen werden. Aussagen wie „Der Talker übernimmt ja vollumfänglich den Ausgleich aller Körperfunktionen“ lassen uns verzweifeln, da der augengesteuerte Talker lediglich das Sprachdefizit ausgleichen soll/kann und der Umgang damit erst angebahnt, geübt und dann intensiv mit Programmierung und schulgerechter Anwendung begleitet werden muss. Gesetzliche Vorgaben zur individuellen Bedarfsermittlung und Förderung für ein möglichst selbstbestimmtes Leben werden mit „Nur weil Ivo engagierte Eltern hat, darf er gegenüber anderen Kindern nicht bessergestellt werden“ ignoriert.

Die verweigerte Assistenz für Ivo birgt zahlreiche Risiken. Ivo kann seine Schulpflicht ohne Assistenz nicht wahrnehmen, seine altersgerechte Förderung wird unterbrochen, die Versorgung in der Kita endet spätestens am 05.09.2025, einen Tag vor der Einschulung. Beide Eltern arbeiten, auf Grund der familiären Situation zwar nur in Teilzeit, um möglichst flexibel alle anfallenden Aufgaben und Ivos Betreuung und Förderung zu gewährleisten. Nach der Einschulung und mit Hilfe der Teilhabeassistenz müssen wir unsere Stunden aufstocken, um z.B. Rücklagen für Ivos Zukunft zu schaffen oder einfach Reserven für Hilfsmittel oder Therapieansätze anzusparen, die Ivo wirklich helfen, aber nicht von Krankenkasse etc. übernommen werden.

Welche Unterstützung wir konkret brauchen
Um Ivos Einschulung und eine fachgerechte Eingliederungshilfe zu ermöglichen, sind wir gezwungen, mit anwaltlicher Unterstützung für Ivos verbriefte Rechte einzutreten. Dies müssen wir mit hochspezialisierten Beraterinnen und Anwälten umsetzen. In der Bewertung geht es nicht nur um die Anwendung und Auslegung des Gesetzes, sondern auch um fachlich verantwortungsbewusste Einschätzungen zu Ivos Grundvoraussetzungen und dem daraus resultierenden, individuellen Bedarf. Diese komplexen Vorgänge erfordern umfangreiche fachliche Unterstützung (um 200€/Stunde) in einer zähen Auseinandersetzung mit dem Kostenträger, Einholen von Stellungnahmen und Gutachten, Gerichtskosten, Fahrtkosten zu Gerichtsterminen, qualifizierte Beratungen usw., die voraussichtlich um 6.000,00 € kosten werden.

Wir sammeln Spenden für Beratungs-, Gerichts- und Anwaltskosten, um Ivos bedarfsgerechte Assistenz und die Ziele zur fristgerechten Einschulung und Teilhabe zu erreichen. Wir sind uns sicher, dass Ivo mit entsprechender Förderung viel erreichen kann und dankbar, wenn wir hier zahlreiche Menschen erreichen – wir machen das zum ersten Mal…
…und wir zitieren gern die Fachanwältin Anna Mehlmann: „Klagen ist auch Lieben! … Weil die Menschen, die ich in meiner Beratungs- und Vertretungspraxis erlebe, noch nie ein Luxusgut eingeklagt oder beantragt haben, sondern grundlegende Dinge die man benötigt, wenn man pflegebedürftig ist oder eine Behinderung hat. … Lieben ist auch Klagen und Klagen ist auch lieben, weil es Fürsorge ist, weil es kümmern ist, weil es Care-Arbeit ist, …“

Bitte hilf uns dabei, Ivo die Chance auf Schule und Teilhabe zu geben. Jede Spende hilft, ob groß oder klein!
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    Katrin Förster und Martin Siegel
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    Rostock, Mecklenburg-Vorpommern

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