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Gemeinsam gegen Menschenrechtsverletzungen

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Liebe Freunde und Freundinnen,
Unterstützerinnen und Unterstützer,

meine Tochter Jana durfte mich (trotz gemeinsamen Sorgerechts und gerichtlicher Umgangsvereinbarung) seit Ende 2019 nicht mehr wiedersehen - genausowenig ihre Großeltern, Onkel, Tante, Cousins und Cousine väterlicherseits. Daher habe ich nun die "Chance", Menschenrechtsbeschwerde am europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einzulegen.

Kinder und Eltern haben Grundrechte (GG), Menschenrechte (EMRK) und Kinderrechte (UN-KRK) auf gemeinsame Zeit. Diese vermeintlich selbstverständlichen Rechte können uns jedoch jederzeit genommen werden [1, 2].


Das Prinzip der Unschuldsvermutung ist einer der Grundpfeiler des Rechtsstaates. Eltern dürfen nur von ihren Kindern getrennt werden, wenn sie diese rechtskräftig bewiesen gefährden. In Deutschland wird dieses Prinzip einfach umgekehrt: Von heute auf morgen siehst Du Dein Kind nie wieder. Einfach so, ohne Grund, ohne Beschluss.

Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Eltern-Kind-Entfremdung als Menschenrechtsverletzung erkannt und Deutschland in den letzten 20 Jahren über 30 Mal deswegen verurteilt. Was bedeutet, dass das Bundesverfassungsgericht über 30 Mal (allein bei dem Thema) falsch entschieden hat.

Die Entscheidungen des EGMR sind in allen Staaten des Europarats im Range eines Bundesgesetzes bindend und haben so Einfluss auf 800 Mio. Menschen.

Deutschland landet im Ranking der UN-Kinderrechte auf Platz 66 - hinter Ländern wie Kenia, Südafrika, Brasilien oder Ecuador. Spätestens seit Anfang der 1990er-Jahren werden in Deutschland bis zu 50.000 Kinder pro Jahr (25 Prozent aller Trennungskinder) nach immer demselben Schema von einem Elternteil entfremdet.

Familienrichter, die "keine Ahnung haben" und "Psychiater nicht von Psychologen unterscheiden" können, treffen dabei auf Strukturen, die "teilweise regelrecht mafiös" sind. Der deutsche Rechtsweg endet fast immer mit einem weißen Blatt Papier. Unsere Verfassungsrichter/innen könnten auch von "dressierten Meerschweinchen" gewählt werden. Studien, die ergeben, dass Kinder beide Eltern brauchen (wie es auch Grundgesetz und EMRK sehen), werden von der Politik frisiert. Das Ergebnis:

"Wer den völligen Zusammenbruch menschlicher Zivilisation erleben will, muss nicht nach Mali oder in den Sudan fahren. Es reicht, einen Tag an einem deutschen Familiengericht zu verbringen."

Jede/r kennt Eltern, die ihre Kinder nicht sehen können. Deshalb kämpfe ich für unsere Menschenrechte. Vielleicht kann ich diese Welt ein bisschen besser machen. Das schaffe ich aber nicht alleine und bitte euch deshalb heute um eure Unterstützung, auch wenn es mir wirklich nicht leicht fällt.

"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht." Bertolt Brecht


Wir Eltern haben das "gemeinsame Sorgerecht" und eine "gerichtliche Umgangsvereinbarung". In der Realität macht der Rechtsstaat daraus einen Elternteil, der seine Kinder ohne Begründung niemals wiedersieht und einen Elternteil, dem die gesamte Carearbeit übergeholfen wird - der daher signifikant öfter in Überforderung, Krankheit, Armut und Altersarmut lebt.

Die Kinder werden völlig grundlos zu Halbwaisen gemacht, die signifikant öfter in Kinderarmut leben und in der Regel seelisch kranke Erwachsene werden. Eltern-Kind-Entfremdung schädigt unmittelbar die Entwicklung des kindlichen Gehirns. Kontaktabbruch zu leiblichen Eltern ist ein schweres Trauma mit Gesundheitsschäden, die lebenslang anhalten können [1, 2, 3].

Waren in der Vergangenheit vor allem Väter betroffen (weswegen die Mütter- und Kinderarmut anstieg), werden nun zunehmend auch Mütter von ihren Kindern entfremdet (weil auch Väter lernen, wie es geht).

Dabei kann eine gleichberechtigte Kinderbetreuung für die gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben sorgen - und den Kindern starke Wurzeln und Flügel verleihen sowie deren Therapiebedarf, die Kinder- und Frauenarmut und den gender pay gap reduzieren. Eltern-Kind-Entfremdung kostet uns Steuerzahler dabei pro Jahr etwa 15 Mrd. € - und das seit 40 Jahren.

Jana entwickelte Sprachstörungen, wurde ein Jahr von der Schule zurückgestellt und besuchte die ersten beiden Schuljahre eine Förderschule. Laut Amtsrichterin wird sie selbstverletzendes Verhalten entwickeln, all ihre Beziehungen werden schiefgehen. Sie ist seit vielen Jahren in psychologischer Behandlung und lebt offiziell in Kinderarmut.


Das aktuelle Verfahren dient der Realisierung unserer - einvernehmlich festgelegten - Umgangsvereinbarung. Die Amtsrichterin möchte die Vereinbarung, die sie selbst gebilligt hat, nicht durchsetzen. Die Richterinnen am OLG "vermochten nicht auszuschließen", dass Janas Mama nicht in der Lage sei, unsere Menschenrechte auf gemeinsame Zeit zu realisieren. Bei Janas Halbschwester kriegt sie das allerdings problemlos hin. Die Richter*innen am Bundesverfassungsgericht wollten darin kein Problem erkennen.

Der Rechtsstaat darf Kinder aber nicht auf Grundlage bloßer Vermutungen von ihren Eltern trennen, er muss Beweise liefern - zum Beispiel in Form von Gutachten. Die von unserer Amtsrichterin beauftragte Gutachterin empfiehlt explizit gemeinsame Zeit zur Abwehr von Janas Gefährdung durch Entfremdung. Mit demselben Gutachten begründet die Richterin die Verweigerung der Durchsetzung ihrer eigenen Umgangsvereinbarung.

Ja, so habe ich auch geguckt und nein, man muss das nicht verstehen. Wer nicht will, findet Gründe. Wer will, findet Wege.

Die aktuelle Menschenrechtsbeschwerde wird etwa 2.000€ kosten. Das Verfahren an sich ist zwar kostenfrei, ohne qualifizierten Menschenrechtsanwalt aber sinnlos.

Da ich in den letzten zehn Jahren etwa 100.000€ ausgeben durfte, um Zeit mit meiner Tochter verbringen zu dürfen (während sie und ihre Mama in Armut leben), wird die Kohle nun doch langsam knapp. Nebenbei ist noch ein Verfahren am BGH anhängig. Auch dort werde ich leider wahrscheinlich Verfassungs- und Menschenrechtsbeschwerde einlegen können/müssen. Dort rechne ich mit jeweils etwa 5.000€, da das Verfahren deutlich umfangreicher ist als dieses hier.


Ich danke euch von ganzem Herzen ❤️
Euer Axel





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