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Eilverfahren Bürgerbegehren

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Hallo, mein Name ist Michael Kümpfbeck, Am Ziegelstadel 7, 85570 Markt Schwaben. Als Vorsitzender der Bürgerinitiative „Burgerfeld wird Bürgerfeld“ versuchen wir zu verhindern, dass inmitten eines Familienwohngebietes das Gewerbegebäude "Atron" am Ziegelstadel / Burgerfeld in eine Flüchtlingsunterkunft für 120 Personen umgewandelt wird und damit der Charakter des Familienviertels zerstört wird.

Eine erste Crowdfundingrunde („rechtliche Beratung Beratung Burgerfeld Ziegelstadel“) hat 3.830 EUR eingebracht, mit der wir die rechtliche Beratung und Durchführung eines Bürgerbegehrens finanziert haben. Dieses Bürgerbegehren wird nun / wurde nun am 22 Februar vom Gemeinderat auf Basis eines Rechtsgutachtens der Rechtsaufsicht des Landratsamtes Ebersbergs für rechtlich unzulässig erklärt. Leider hat es bisher unser Bürgermeister/Gemeinderat verpasst sich das Bürgerbegehren „zu eigen zu machen“ und selbst entsprechende Beschlüsse zu treffen.

Unsere Politik trifft hier die Entscheidung auf Basis eines Rechtsgutachtens einer Behörde, die das Flüchtlingsheim mit aller Macht entgegen der Bürgerinteressen verfolgt und ignoriert bisher die 1906 gesammelten Unterschriften.

Wir verfolgen nun ein sogenanntes Eilverfahren, welches gerichtlich die Zulässigkeit des Begehrens innerhalb von ca. 4-6 Wochen überprüft und bei positivem Ausgang zu einem Bürgerentscheid führen muss.

Unser gewähltes Vorhaben kann ins Leere laufen, wenn:

a) Das Gericht die Unzulässigkeit bestätigt, wir schätzen die Chancen auf 50/50 ein
b) Ein positiver Gerichtsbeschluss vom Landratsamt bewusst ignoriert wird und der Bauplan mit Hilfe des Ausnahmeparagraphen 246§ BauGB in Kraft gesetzt wird.
c) die Markt Gemeinde Markt Schwaben sich das Bürgerbegehren zu eigen macht und entsprechende Entscheidungen trifft

Unser gewähltes Vorhaben ist somit risikobehaftet.

Dennoch haben wir uns dazu entschieden das Vorhaben zu starten, da es die einzige Möglichkeit ist aus Bürgersicht aktiv eine Entscheidung herbeizuführen und weiterhin Entschlossenheit zu demonstrieren.

Achtung: Es gibt keine Garantie auf Erfolg durch Einbeziehung der anwaltlichen Beratung.

Der Funding Aufruf bezieht sich auf das Eilverfahren, um die geplanten Gesamtkosten von min 3.720 EUR bis max 5.400 EUR zu decken.


Der Kostensplit ist in etwa:
  • 1.200 EUR Gerichtskosten
  • bis zu 20 Stunden Anwaltskosten

Der Eilantrag ist gestellt, wir rechnen mit einer Entscheidung in der Woche vom 18 - 22 März

Vielen Dank für eure Mithilfe
Michael Kümpfbeck
Vorsitzender Bürgerinitiative "Burgerfeld wird Bürgerfeld"
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    Michael Kümpfbeck
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    Markt Schwaben, Bayern

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