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Meinungsfreiheit zurückerobern

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Meinungsfreiheit zurückerobern

Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut in einer funktionierenden Demokratie. Deshalb garantiert uns das Grundgesetz (GG) in Artikel 5, Absatz 1:

>>Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.

Eine Zensur findet nicht statt.<<

Dieses bürgerliche Grundrecht war in der Bundesrepublik Deutschland viele Jahrzehnte lang unantastbar. Ausgenommen waren allein strafbare Äußerungen (z.B. Aufrufe zu Mord, Gewalt, etc.). Dann aber setzte die Bundesregierung im Oktober 2017 das sogenannte Netzdurchsetzungsgesetz (NetzDG) des damaligen Justizministers Heiko Maas in Kraft.

Dieses Gesetz bedroht die Anbieter sozialer Medien (z.B. Facebook, Twitter, ...) mit ruinösen Geldstrafen, sollten diese Nutzerbeiträge nicht entfernen, die eventuell gegen strafrechtliche Regelungen verstoßen könnten. Für deren Löschung stehen den Anbietern lediglich 24 Stunden zur Verfügung. Damit wird de facto die Zensur wieder eingeführt. Denn eine fundierte juristische Prüfung, ob eine Äußerung überhaupt rechtswidrig ist, ein rechtsstaatliches Verfahren und ein Urteil, das auf Recht und Gesetzen basiert, wird weder den zur Löschung verpflichteten Sozialen Medien, noch den von Löschungen betroffenen Nutzern gewährt.

Viele Menschen, die in den sogenannten Sozialen Netzwerken aktiv sind, haben die Folgen dieses Gesetzes schon zu spüren bekommen. Selbst völlig harmlose Äußerungen werden inzwischen kommentarlos gelöscht, Profile für bestimmte Zeiträume gesperrt oder gar für immer aufgelöst.

Auch wir, unbescholtene Nutzer von Facebook, Twitter und Co., wurden schon von solchen Maßnahmen getroffen. Wir sehen darin einen massiven Eingriff in unsere grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit. Das bedeutet: Wir halten das NetzDG für verfassungswidrig.

Wir haben uns deshalb entschlossen, Verfassungsbeschwerde gegen das NetzDG beim Bundesverfassungsgericht zu erheben.


Zweiter Senat des Bundesverfassungsgerichts. Quelle Wikipedia, Bundesarchiv, B 145 Bild-F080597-0004 / Reineke, Engelbert / CC-BY-SA 3.0

Unsere Klage
, die derzeit von einem erfahrenen Verfassungsrechtler vorbereitet wird, muss bis spätestens zum 30. September 2018 eingereicht sein, denn dann läuft die Jahresfrist, innerhalb derer wir direkt das Bundesverfassungsgericht anrufen können, aus. Danach müssten wir den langwierigen, aufwendigen und deutlich teureren Weg durch alle gerichtlichen Instanzen beschreiten. Das wollen wir vermeiden. Die Zeit drängt also.

Diesen Kraftakt der Rückeroberung unser aller Meinungsfreiheit können wir nicht allein stemmen. Dazu benötigen wir die Hilfe anderer Menschen, denen die Meinungsfreiheit ebenso wichtig ist, wie uns. Wir benötigen rund 30.000 Euro, um die Anwaltskosten zu decken und die umfangreiche Klageschrift zu finanzieren. Bitte unterstützen Sie unseren Kampf um die Meinungsfreiheit und unseren Gang vor das BvfG mit Ihrer Spende. Jeder Cent ist dabei hilfreich!

Für den Fall, dass mehr Geld zusammen kommt, als notwendig, werden wir das Geld anderen willkürlich gesperrten Usern zukommen lassen, damit diese sich anwaltlich gegen ihre Sperrung wehren können. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Organisator

Martin D Wind
Organisator
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