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Notfall

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Spendenziel: 4000 Euro

Durch Pflege der Mutter in bedrohliche Existenznot geraten

Mein Name ist Andreas Dewald und ich wende mich aus Sorge um meine Freundin Alexandra Mai wegen der Ungerechtigkeit, die ihr widerfahren ist, an Euch. Menschen, die Angehörige pflegen, sollen laut der Versprechungen der Politik jede Unterstützung bekommen. Im Fall von Alexandra Mai, die ihre Mutter neben ihrer Arbeit als Journalistin jahrelang und aufopferungsvoll betreut und gepflegt hat, sieht das ganz anders aus. Es ist ist traurig, dass wir an dieser Stelle um Hilfe bitten müssen, aber es gibt keine andere Möglichkeit mehr. Das Sozialamt Münster verweigert in ihrem Fall Kostenübernahmen, die mit der Pflege ihrer mittlerweile verstorbenen Mutter zusammen hängen und laut Gesetz vom Sozialleistungsträger zu übernehmen sind. Worum es genau geht? Anfang 2022 stand nach einem Sturz mit nachfolgender OP fest, dass ein Umzug ins Pflegeheim für ihre Mutter (Pflegegrad 5) unumgänglich war. Ein Antrag für die teilweise Übernahme der Pflegeheimkosten wurde vom Sozialamt Münster bewilligt. Von Januar bis März 2022 war Alexandra nur mit der Suche nach einem Platz in der Kurzzeitpflege und einem Pflegeheimplatz beschäftigt. Arbeiten konnte Alexandra in dieser Zeit nicht, sie hat von ihren Ersparnissen gelebt. Im Februar passierte dann Folgendes: Nachbarn hatten sich über die alte Frau Mai beim Vermieter beschwert. Es waren üble Verleumdungen, die eine Abmahnung mit Androhung der fristlosen Kündigung der Wohnung zur Folge hatten. Ein Anwalt riet dazu, den Vermieter vorerst nicht über den Umzug der Mutter ins Pflegeheim zu informieren. Alexandra musste jeden Tagt damit rechnen, dass ihre Mutter stirbt und gleichzeitig noch Angst haben, ihr Zuhause zu verlieren. Da eine Wohnungsbegehung angekündigt war, hat sie die Wohnung vorab teilweise renovieren lassen und dafür von ihren Ersparnissen 1570 € bezahlt. Die Sachbearbeiterin vom Sozialamt hat sie darüber informiert. Als im März ein Pflegeheimplatz gefunden war, zahlte das Sozialamt in diesem Monat die Hälfte der Miete, was nicht korrekt war, da Alexandra nur ein Zimmer in der 3-Zimmer Wohnung hatte. Im April hat sie einen Antrag für die Entrümpelung der Wohnung gestellt, der abgelehnt wurde. Das Argument: „Es ist davon auszugehen, dass Sie die Küche größtenteils selbst und das gemeinsame Wohnzimmer zumindest teilweise genutzt haben. “ Der Wohnraum der Mutter wurde einfach zum “gemeinsamen Wohnzimmer“ ernannt, und dass Alexandra für ihre pflegebedürftige Mutter gekocht hat, wurde ihr zum Nachteil ausgelegt. Es folgten weitere Schikanen, um Kostenübernahmen hinauszuzögern und zu verweigern. Ende Juni ist ihre Mutter im Pflegeheim an einer Corona-Infektion verstorben. Für Trauer blieb kaum Zeit, da Alexandra zwar die Wohnung behalten konnte, aber die mittlerweile erhöhte Miete alleine übernehmen musste, weil sie monatelang kein Zimmer untervermieten konnte. Die Mitarbeiterin der Beratungsstelle, die Alexandra schon frühzeitig aufgesucht hatte, war keine Hilfe. Erst Mitte Juli, als die zuständige Sachbearbeiterin im Urlaub war, und von einer Kollegin vertreten wurde, bekam Alexandra, die Zusage, dass die Kosten für die Entrümpelung übernommen werden. Der finanzielle Schaden, den sie dadurch hatte, dass sie kein Zimmer untervermieten konnte , beträgt 1451 € und wurde bis heute trotz mehrfacher Aufforderung nicht rückwirkend erstattet. Die Renovierungskosten wurden, obwohl der Ermittlungsdienst den Anspruch bestätigt hatte, nicht übernommen.

Die nicht enden wollende Auseinandersetzung mit dem Sozialamt Münster hat nicht nur einen großen, finanziellen Schaden verursacht. Alexandra ist durch die extreme Dauerbelastung mittlerweile auch krank geworden. Sie hatte seither bereits eine langwierige Lungenentzündung und einen Hörsturz. Alles ist laut ihrer behandelnden Ärztin auf den vom Sozialamt verursachten Dauerstress zurückzuführen. Weiterhin sind ihr, was eine Katastrophe ist, zahlreiche Frontzähne ausgefallen, was laut Aussage ihres langjährigen Zahnarztes ebenfalls Folge von Dauerstress ist. Das Geld für eine dringlich erforderliche aufwendige, zuzahlungspflichtige Behandlung, fehlt ihr, weil das Sozialamt Münster sich weiterhin weigert, ihr laut Gesetz zustehende Kosten endlich zu erstatten. Alexandra ist mittlerweile auch psychisch am Ende. Sie kann seit Monaten nicht mehr am Leben teilnehmen. Aufträge, die sie als Journalistin persönlich wahrnehmen müsste, muss sie aufgrund ihres „entstellten Aussehens“ ablehnen, was finanzielle Einbußen und schlimme Existenzängste verursacht . Alexandra möchte arbeiten, aber das Sozialamt Münster tut alles, um dieses zu verhindern. Wofür die Spenden benötigt werden: Für eine dringlich erforderliche kieferchirurgische Behandlung, um kurzfristig den Lebenserhalt zu sichern, Rechtsanwaltskosten zu begleichen und für Tierarztkosten für ihre Katzen aufzukommen, die ihr in dieser Situation Halt geben.
Jede noch so kleine Spende ist willkommen. Möchtest Du nicht spenden, wäre es großartig, wenn Du diese Spendenaktion im Rahmen Deiner Möglichkeiten an Freunde und Bekannte weiterleiten würdest.

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Andreas Dewald
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Münster, Nordrhein-Westfalen

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