Unterstützung für eine Frau im Kampf gegen Behördenwillkür

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Unterstützung für eine Frau im Kampf gegen Behördenwillkür

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In Deutschland geboren. Politisch aktiv. Pflegeverantwortlich und dennoch ohne gesicherten Status.
Diese Kampagne unterstützt eine Schwarze Frau, deren Einbürgerungsantrag trotz erfüllter Voraussetzungen abgelehnt wurde. Seit Juni 2025 wartet sie zudem auf die Ausstellung ihrer Ausweispapiere und eine Erwerbstätigkeit ist aufgrund fehlender Dokumente nicht möglich. Gegen die Ablehnung läuft ein Klageverfahren. In diesem Verfahren trifft eine einzelne Antragstellerin auf eine staatliche Behörde, die über Aktenvermerke, Bewertungen und Zeitabläufe maßgeblich bestimmt. Dieses institutionelle Machtgefälle ist entscheidend. Es prägt, wie Verhalten eingeordnet wird, wie lange Prozesse dauern und welche Folgen daraus für das Leben der Betroffenen entstehen.

In der Behördenakte wurde sie als aggressiv markiert, nachdem sie sachliche Kritik am Vorgehen, an abwertender Kommunikation und an der Unterstellung geäußert hatte, sie sei arbeitsunwillig. Gerade gegenüber einer Schwarzen Frau ist diese Zuschreibung nicht neutral. Sie steht in einem rassistischen Deutungsrahmen, der Schwarze Frauen überproportional schnell als bedrohlich, unangemessen oder konfliktorientiert liest. In einem laufenden Verfahren kann ein solcher Akteneintrag erhebliches Gewicht bekommen.

Der Fall ist anonymisiert. Er steht zugleich exemplarisch für viele ähnliche Situationen , in denen struktureller Rassismus und behördliche Entscheidungsmacht ineinandergreifen und Rechte nur dann praktisch durchsetzbar werden, wenn genügend Geld, Zeit und psychische Belastbarkeit vorhanden sind. Diese Kampagne soll akute Stabilität sichern, Schutz ermöglichen und die rechtliche Durchsetzung im laufenden Verfahren finanziell absichern.

Das Spendenziel beträgt 10.000 €. Die Mittel werden für drei Bereiche eingesetzt:
1. Umzug und sichere Unterbringung: 3.000 € Kaution, erste Miete, Umzugskosten, Transport sowie notwendige Grundausstattung zur Sicherung einer stabilen Wohnsituation.
2.Rechtliche Unterstützung: 4.000€ Anwaltliche Vertretung im Verfahren gegen die Ablehnung des Einbürgerungsantrags einschließlich Beratung, Erstellung von Schriftsätzen sowie Gerichts- und Anwaltskosten.
 3. Überbrückung des Lebensunterhalts: 2.000 € Da seit Juni 2025 keine Ausweispapiere ausgestellt wurden und deshalb derzeit keine Erwerbstätigkeit möglich ist, dienen die Mittel der Deckung grundlegender Lebenshaltungskosten.

Sollten mehr als 10.000 € zusammenkommen , werden zusätzliche Mittel für eine verlängerte finanzielle Überbrückung genutzt.

Organizer

Tarah Truderung
Organizer
Cologne, Nordrhein-Westfalen

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