Worum geht es?
Anfang Dezember 2024 fand im Hotel Adlon Kempinski ein Gipfel der Erdgaslobby statt. Am 10. Dezember versammelten sich 70 Menschen der Letzten Generation friedlich hinter dem Hotel Adlon, um dagegen zu protestieren, dass die Konzerne für ihre Profite das Leben von unzähligen Menschen aufs Spiel setzen. Kurz nach Beginn der Versammlung wurden die Versammlungsteilnehmenden von der Polizei unvermittelt mit Gewalt geräumt, festgenommen und angezeigt. Vor dem Verwaltungsgericht kann festgestellt werden, dass das Vorgehen der Polizei unrechtmäßig war, und so das Recht auf Versammlungsfreiheit für uns alle verteidigt werden. Das kann nur mit erfahrenen Rechtsanwält*innen gelingen. Dafür und für die Gerichtskosten wird finanzielle Unterstützung gebraucht.
Der Umwelt-Treuhandfonds (UTF) als bewegungsübergreifender Rechtshilfefonds für Klimaaktivist*innen sammelt daher Spenden, um die Kosten des Verfahrens zu decken.
Wie hoch sind die Verfahrenskosten?
- Klagegebühren: 511,50 Euro
- Klageerhebung durch Anwält*in: 1.300 Euro
- Honorar Anwält*in pro Verhandlungstag: 1.500 Euro
- Gesamthonorar Anwält*in (bei 2 Verhandlungstagen): 1.300 Euro + (2 Tage x 1.500 Euro) = 4.300 Euro
Warum ist das wichtig?
Versammlungsfreiheit ist ein unverzichtbares Grundrecht in einer freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat. Demonstrationen und Kundgebungen wirken als wichtiges Korrektiv gegenüber der Staatsgewalt und sind Ausdruck gelebter Demokratie. Willkürliche, unrechtmäßige Einschränkungen und Kriminalisierung von Klimaprotest führen dazu, dass Menschen sich fürchten an Demonstrationen teilzunehmen. Solch staatliches Handeln erodiert das Vertrauen in den Rechtstaat und ebnet den Weg in eine autoritäre Gesellschaft.
Nationale und internationale Kritik
Verschiedene nationale und internationale Berichte zur Rechtstaatlichkeit kritisieren die Einschränkungen der Versammlungsfreiheit in Deutschland, wie der Grundrechte-Report 2025 der Humanistischen Union, der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025 von der Europäischen Kommission und der Liberties Rule of Law Report 2025 der Civil Liberties Union Europe. »Der Menschenrechtskommissar des Europarats wies darauf hin, dass es nach wie vor Bedenken hinsichtlich der Anwendung von Protestverboten oder anderen Beschränkungen von Protesten sowie bezüglich Polizeipraktiken gibt«, steht im Bericht der Europäischen Kommission.
Teilnehmer*innen der Versammlung am 10. Dezember 2024 wurden von der Polizei mit Schmerzgriffen von ihrem Versammlungsort in Gewahrsam verbracht.
Hilf mit deiner Spende!
Unterstütze diese Kampagne oder überweise deinen Beitrag direkt an den Umwelt-Treuhandfonds (UTF):
Kontoinhaber: Hans-Gerd Heidel
IBAN: DE14 2005 0550 1501 6796 72
BIC: HASPDEHHXXX
Verwendungszweck: LG 129
Der Umwelt-Treuhandfonds verwaltet die Mittel treuhänderisch und zahlt sie direkt an die Anwält*innen aus.
Nicht benötigte Mittel werden entsprechend der Kriterien des UTF für andere Zwecke verwendet.
Teilt diese Kampagne in euren Netzwerken, informiert Freund*innen und Bekannte! Gemeinsam können wir verhindern, dass friedlicher Protest kriminalisiert und grundlegende Freiheitsrechte eingeschränkt werden. Jede Spende hilft.
Jetzt spenden und demokratische Rechte verteidigen!

