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Rechtshilfe für Schrottbücher-Recherche

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Ich soll 7029,78 Euro an Gerichts- und Anwaltskosten bezahlen, weil ich ein Facebook-Posting verfasst habe ... Ein Posting, in dem ich chronisch kranke Menschen vor einer dreisten Masche bei Amazon gewarnt habe.

Mein Posting hatte nur 103 Aufrufe. Und der Gerichtsprozess, den ich verloren habe, ist nur die Spitze des Eisbergs: Mit rund einem Dutzend Gerichtsverfahren wollte man uns ausbremsen und zum Schweigen bringen – mich und die anderen Journalisten, die über die Abzocke mit sog. Schrottbüchern aufgeklärt und berichtet haben.

„Schrottbücher“ – was steckt dahinter?

Seit Jahren ist Amazon von Koch- und Ratgeber-Büchern überschwemmt, die nicht einmal annähernd das halten, was sie versprechen. Nicht nur Massen an positiven Rezensionen sind fake, sondern auch Experten, die solche Ratgeber angeblich geschrieben haben: Studienabschlüsse und Lebensläufe werden frei erfunden, die Fotos der angeblichen Autoren im Internet besorgt. Mit solchen Tricks werden rat- und hilfesuchende Menschen ausgenutzt, und Amazon unternimmt wenig dagegen.

Als Bloggerin habe ich 2019 erstmals darüber berichtet, als freie Journalistin im Jahr 2020 („Billig-Ratgeber von Fake-Experten“). Im folgenden Jahr gingen meine Recherchen in den Plusminus-Beitrag „Abzocke mit ‚Schrottbüchern‘?“ ein, der am 15. Dezember 2021 im Ersten ausgestrahlt wurde und an dem ich als Co-Autorin beteiligt war. Anfang 2022 veröffentlichte ich noch einen Nachbericht bei Heise Online („Wie Fake-Experten den Ratgebermarkt bei Amazon erobern“) sowie das besagte Facebook-Posting, das eine plumpe Manipulation am konkreten Beispiel zeigte.

Was passierte nach der Sendung?

Amazon reagierte stellenweise und nahm Bücher aus dem Verkauf. Einige Wochen später begann eine Abmahn- und Klagewelle: Eine Firma verklagte den Sender, den Autor/Regisseur, die Autorin (mich) und den Interviewpartner. Wir haben fast alle rechtlichen Streitigkeiten gewonnen.

Mein Facebook-Posting wurde von einer Firma angegriffen, als es schon mehrere Monate alt war. Der Kläger berief sich auf das strenge Wettbewerbsrecht, das die Meinungsfreiheit einschränkt und in speziellen Fällen greift, wenn Kläger und Beklagter im Wettbewerb stehen. Einfach gesagt: Meine Facebook-Seite wurde aufgrund ihres Erscheinungsbildes so streng beurteilt wie ein Büchershop. Und das Landgericht Frankfurt gab dem Kläger auch noch Recht. (Nach dem Presserecht oder als private Meinung wäre mein Beitrag erlaubt gewesen.)

Da ich bei meiner Berichterstattung über faule Tricks bei Amazon nicht meine persönlichen Interessen vertrete, sondern diejenigen aller Leserinnen und Leser, aller ehrlichen Verlage und echten Autoren, bitte ich hier um Unterstützung.

Infos zur Spendenkampagne

Die Spenden gelten laut Gofundme als Schenkung. Man kann auswählen, dass der Spendername nicht öffentlich auf der Plattform angezeigt wird (dann erscheint er nur in meinem internen Bereich) und das auch nachträglich noch ändern. Die Spenden werden laufend ausgezahlt, das Spendenziel muss also nicht zwingend erreicht werden. Wer lieber direkt an mich überweisen und einen Beleg erhalten will, kann mir auch gern mailen.

Wofür ist die Spende gedacht? Meine Anwaltsrechnung habe ich bereits erhalten. Wenn ich das Urteil akzeptiere, kommen weitere Anwalts- und Gerichtskosten hinzu – insgesamt 7029,78 Euro. Falls ich in Berufung gehe, um für eine freie Berichterstattung einzutreten, fallen ebenfalls Kosten an. (Update: Beachtet bitte die Neuigkeiten.)

Wie geht es dann weiter?

In Berufung gegen das Urteil möchte ich aber gar nicht alleine gehen. Das käme nur mit Unterstützung eines Verbandes in Frage, der ein politisches Interesse daran hätte und mir Rechtsschutz gewähren würde. Juristische Ansatzpunkte und Chancen für eine Berufung sind vorhanden, der Ausgang wäre naturgemäß ungewiss.

Falls durch Spenden auf Gofundme und ggf. direkte Zahlungen nach Abschluss des Verfahrens unterm Strich irgendwelche Überschüsse bleiben sollten, gehen diese an andere Betroffene, deren Berichterstattung über die „Schrottbücher“ ebenfalls durch Abmahnungen und Gerichtsprozesse behindert wurde.

Zum Begriff „Schrottbücher“:

Es geht uns nicht um eine Qualitätsdebatte, niemand will schlechte Bücher verbieten. Doch Amazon sollte konsequent gegen gekaufte Sterne und manipulierte Bewertungen vorgehen und erfundene Experten nicht mehr zulassen. Dann würden Bücher aus den Tasten von Billigtextern fast unbemerkt auf den hintersten Rängen herumdümpeln und dort niemand stören.

Irene Gronegger, freie Journalistin in München
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Irene Elisabeth Gronegger
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