
Prozesskostenhilfe, weil hippokratischer Eid wichtig war
„Das Schwärzen der Wahrheit funktioniert nur so lange, bis jemand Licht ins Dunkel bringt“ Mikey
Liebe Mitmenschen,
mein Name ist Wolfgang Urmetzer. Ich bin Arzt aus Berufung und Leidenschaft und gehöre zu den Ärzten, denen auch in der sogenannten Corona-Pandemie der hippokratische Eid oberstes Gebot war, und die sich schützend vor ihre Patientinnen und Patienten gestellt haben. Ich sammle Spenden zur Unterstützung bei den immensen Prozesskosten.
Aus meiner medizinischen Ausbildung und aufgrund meiner langjährigen anästhesiologischen und intensivmedizinischen Tätigkeit an einer Universitätsklinik und durch das Lesen von seriösen wissenschaftlichen Publikationen war mir lange vor Corona bekannt, dass das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen/Masken zu einer Behinderung der freien Atmung führt und schwerste gesundheitliche Schäden verursachen kann. Freilich abhängig vom Ausmaß der Behinderung und der Konstitution des Betroffenen. Und dass es – bis heute - keinerlei Evidenz zum Schutz vor Virusinfektionen durch Masken gibt. Bereits in der 7. Auflage eines Standardlehrbuchs der Anästhesie wird im Kapitel 45. Hygiene auf eine kontrollierte klinische Studie aus dem Jahr 1991 verwiesen, die zu dem Ergebnis kommt, dass es bezüglich postoperativer Infektionen im Operationsgebiet bei über 3000 Eingriffen keinen Unterschied macht, ob das Operationsteam eine Maske trägt oder nicht (Lehrbuch: A. Doenicke, D. Kettler, W.F. List, J.Radke, J. Tarnow (Hrsg.), ANASTI#SIOLOGIE, 7. Auflage, 1995, Springer, Seite 1085 und 1092). Zwei weitere Studien bestätigen diese Ergebnisse.
So erfolgte am 26. Januar 2021 eine richterlich angeordnete Praxisdurchsuchung wegen des Ausstellens von falschen Gesundheitszeugnissen (Maskenbefreiungs-attesten). Ich wurde vom Staatsanwalt wie ein Schwerverbrecher behandelt, von meiner Frau, die in der Praxis mitarbeitet, getrennt, und im Wartezimmer festgesetzt. Es folgten schlaflose Nächte, Angst vor weiteren „Besuchen“, den anstehenden Ermittlungen, Angst vor beruflichem und wirtschaftlichem Schaden. Nur die tägliche Arbeit mit meinen Patientinnen und Patienten für ihre Gesundheit hat mich dann langsam wieder in meine Mitte und zur Ruhe kommen lassen. Dennoch ist das erlittene Trauma noch lange nicht verarbeitet, geschweige denn geheilt. Im Vergleich zu den teils erschütternden Berichten von meinen Kolleginnen und Kollegen, bin ich zumindest bei der Durchsuchung noch recht glimpflich davongekommen.
Letztlich angeklagt waren in meinem Fall 264 Fälle angeblich falsche Gesundheitszeugnisse. Nach fast einem Jahr mit 29 Verhandlungstagen am Landgericht Nürnberg-Fürth wurde am 20. März 2024 das mündliche Urteil für 26 falsche Gesundheitszeugnisse verkündet – davon sind 23 minderjährige Kinder: 150 Tagessätze zu 100 Euro und die Gerichtskosten, in den anderen Fällen Freispruch. Damit wäre ich vorbestraft, was zu einem Berufsverbot und damit zur Vernichtung meiner Existenz führen könnte.
Seit Anfang August liegt nun auch das schriftliche Urteil vor, aus dem sich folgende Gründe für die Verurteilung ergeben: Zitat: „In den Fällen, wegen derer der Angeklagte verurteilt wurde, wusste er sicher, dass die von ihm ausgestellten Maskenbefreiungsatteste unwahr waren, weil er sich bewusst war, dass er die Atteste ausstellte, bevor eine nach den ihm bekannten fachlichen Standards erforderliche ausreichende Untersuchung stattfand. Der Angeklagte veranlasste vor der Ausstellung und Übermittlung in 23 Fällen – minderjährige Kinder – nicht einmal, dass ihm die Patientinnen und Patienten selbst ihre Beschwerden während des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung wenigstens telefonisch oder per E-Mail schilderten. In diesen Fällen ließ er sich die Beschwerden der Patientinnen und Patienten nur von Erziehungsberechtigten bzw. Ehepartnern per Telefon oder E-Mail schildern. In 22 dieser Fälle holte er die persönliche Untersuchung erst nach Ausstellung der Atteste nach. Der Angeklagte wusste vor und bei der Ausstellung des Attestes, dass er in diesen 23 Fällen nur von Familienangehörigen, insbesondere Eltern der Patientinnen und Patienten, die vermeintlichen Beschwerden der Patientinnen und Patienten geschildert bekommen hatte und dies nach fachlichen Standards nicht ausreichend war“ Zitat Ende. Mir war und ist bis heute nicht bekannt, dass das Nichteinhalten von fachlichen Standards ein Straftatbestand ist, zumal mir dafür auch keine Rechtsgrundlage genannt werden konnte und kann.
Es war und ist auch in Zukunft meine ärztliche Pflicht, die Menschen vor gesundheitlichem Schaden zu schützen. Ich werde dem Genfer Gelöbnis entsprechend auch weiterhin, selbst unter Bedrohung, mein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten, Grundrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden und meinen Beruf nach bestem Wissen und Gewissen, mit Würde und im Einklang mit wissenschaftlicher Synthese (These und Antithese ergibt Synthese) und guter medizinischer Praxis ausüben.
Meine Anwälte arbeiten derzeit an der Revisionsbegründung beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Ich bin weiterhin davon überzeugt, dass Wahrheit und Gerechtigkeit letztlich siegen werden. Der hippokratische Eid ist oberstes ärztliches Gebot, Gesundheit unser höchstes Gut. Körperliche Unversehrtheit und die Freiheit der Person sind nicht verhandelbare Grundgesetze, in die politische Verordnungen nicht eingreifen dürfen.
Mittlerweile hat auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Sie hält den Freispruch in 26 anderen Fällen für nicht gerechtfertigt, da ich "billigend in Kauf nahm, dass die von mir ausgestellten Atteste zur Vorlage bei polizeilichen Kontrollen, Schulverwaltungen oder sonstigen Behörden dienten, um ungerechtfertigt von der Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes befreit zu werden.". Sie beantragt, die Sache zu einer neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafe des Landgerichts zurückzuverweisen.
Jeder hat mittlerweile die Möglichkeit, sich anhand der veröffentlichten RKI-Protokolle ein Bild zu machen, wie sehr die Menschen in diesem Land aus politischen Interessen belogen und betrogen wurden. So etwas darf nie wieder geschehen. Eine detaillierte Aufarbeitung dieser Geschehnisse, mit den entsprechenden Konsequenzen, ist zwingend notwendig.
Die Kosten für meinen juristischen Weg bewegen sich mittlerweile in einem hohen 5-stelligen Bereich. Meine berufliche und wirtschaftliche Existenz sind weiterhin erheblich gefährdet. Deshalb wende ich mich heute mit der folgenden Bitte an Sie: wenn es Ihnen möglich ist, dann unterstützen Sie mich dabei, diese finanziellen Belastungen zu stemmen.
Jede kleinste Unterstützung zählt.
Auch, wenn eine finanzielle Unterstützung für Sie keine Option darstellt, Sie sich aber Zeit genommen haben, diese Zeilen zu lesen, und Sie mir positive Gedanken und gute Energie schicken mögen, auch dann gilt Ihnen mein herzlicher Dank.
Wolfgang Urmetzer, Facharzt, Nürnberg
Der Link darf gerne geteilt werden, damit möglichst Viele davon erfahren.