- A
- P
- M
Liebe Einwohner und Besucher der Gemeinde Steinhöfel, in unserer Gemeinde steht eine richtungsweisende Entscheidung an.
Von den Gemeindevertretern wird geprüft, ob gegen die bereits genehmigte Windkraftanlage WKA 4 eine Klage durch die Gemeinde eingereicht und ein einstweiliges Verfahren beantragt werden kann, um einen vorzeitigen Baubeginn zu verhindern.
Warum wir jetzt handeln müssen:
Die Genehmigung der WKA 4 wirft schwerwiegende Fragen auf, unter anderem in Bezug auf:
• die Lage außerhalb eines im Entwurf befindlichen Vorranggebietes
• Natur- und Artenschutz
• Immissionsschutz
• Genehmigungen auf Basis unvollständiger oder veralteter Daten
Ein Widerspruch der Gemeinde wurde vom Landesamt für Umwelt (LfU) abgelehnt.
Die letzte Option ist der Klageweg.
Ohne ein einstweiliges Verfahren kann der Betreiber trotz Klage sofort mit dem Bau beginnen. Selbst ein späterer Erfolg vor Gericht würde dann nur noch einen möglichen Rückbau betreffen – mit erheblichen Nachteilen für Natur, Landschaft und Lebensqualität.
Die Zeit drängt
Die Klage und der Antrag auf einstweilige Verfügung müssen spätestens bis zum 26.02.2026 beim Oberverwaltungsgericht eingereicht und begründet sein.
Wird diese Frist versäumt, ist der Rechtsweg faktisch versperrt.
Am 24.02. um 18 Uhr entscheiden die Gemeindevertreter ob eine Klage eingereicht werden kann. Es wäre klasse wenn wir bis zu diesem Termin eine nennenswerte Summe an Spenden gesammelt hätten um die Entscheidung ggf. positiv zu beeinflussen.
Welche Kosten entstehen
Die anwaltliche Kostenprognose beläuft sich (bei Durchführung von Klage und Eilverfahren) auf insgesamt rund:
• Klageverfahren: ca. 15.000–16.000 €
• Einstweiliges Verfahren: ca. 6.000 €
Gesamt: ca. 21.000–22.000 €
Diese Summe stellt für die Gemeinde eine erhebliche Belastung dar – ist aber der einzige wirksame Weg, Zeit zu gewinnen und unsere Interessen zu schützen.
Warum wir um Spenden bitten
Mit eurer zweckgebundenen Spende zur Finanzierung der Klage gegen WEA 4 können wir die Gemeindevertreter mit großer Wahrscheinlichkeit überzeugen die Verwaltung zu beauftragen die rechtlichen Schritte einzuleiten und somit wieder Zeit zu gewinnen.
Jeder Beitrag hilft.
Viele kleine Spenden können gemeinsam Großes bewirken.
Bedenken Sie, dass allein der Wert unserer Immobilien durch den Bau der Windkraftanlagen um ca. 30 % sinken würde.
Die anderen 5 Windräder sehe ich aus den gleichen Gründen auch als sehr kritisch an. Wie bereits mehrfach geschrieben wurden die Genehmigungen vom LfU auf Basis unvollständiger Daten erteilt.
Das gesamte Gebiet des WEG 60 / VR WEN 60 ist für die Windkrafterzeugung ungeeignet. Ich bin davon überzeugt, dass auch im Rahmen der strategischen Umweltprüfung der RPG (wie bei WKA 4) weitere Restriktionen aufgestellt werden.
Wenn die Gemeinde jetzt klagt, dann gewinnen wir wertvolle Zeit. Die Gesetzte der vorherigen Bundesregierung zur Priorisierung der Windkraft sind laut einem aktuellen juristischen rechtswidrig. Die Bewertung des Gutachtens und die Anpassung der Bundesgesetze wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.
Die daraus resultierende Entscheidung wird Einfluß auch auf unser Windvorranggebiet haben.
Wenn wir das WKA 4 verhindern, leisten wir einen Mindestbeitrag zum Erhalt der Natur und guter Lebensbedingungen in unserer Gemeinde!
Bitte unterstützt diesen Weg – jetzt.
Wenn wir jetzt nicht handeln, ist die Chance vertan.
Herzlichen Dank für eure Solidarität und euer Engagement.
Falls die Gemeinde sich gegen eine Klage entscheidet würde ich das Geld nutzen und eine Klage über den anerkannten Naturschutzverein Waldkleeblatt e.V. initiieren.
Die Klagefrist endet am 26.02.2026 – jede Spende zählt!

