- T
- S
- N

Erheblicher Bauschaden und unerwarteter Gerichtsverlust
0% complete
€488 raised of
16 donations
Mein Name ist Ursula Bernhard, ich möchte meinem Bruder und seiner Familie mit drei Kindern helfen, die unverschuldet enorme Kosten zu stemmen haben, weil ihr Einfamilienhaus im Unterallgäu erhebliche Baumängel hatte, und der unvermeidliche Rechtsstreit gegen die Baufirma im Fiasko endete.
Dach undicht – es regnete ins Wohnzimmer
Bereits zwei Jahre nach Fertigstellung des Eigenheims in Holzständerbauweise, bemerkte mein Bruder Wasserflecken an der Wohnzimmerdecke. Über der Decke befand sich eine Loggia, also ein begehbares Flachdach. Ein Servicemonteur der schwäbischen Fertighausfirma L. flickte daraufhin mit Silikon. Danach schien es erst mal dicht zu sein… Ein paar Jahre später entdeckte ein weiteres Familienmitglied erneut Wassereintritt und zusätzlich einen vom Fuß her faulenden Eckbalken einer Außenwand. Wieder wurde die Firma L. kontaktiert. Diesmal berief sich die Firma auf Verjährung, weil 5 Jahre Gewährleistung nach BGB abgelaufen seien und wies die Anfrage auf Mängelbeseitigung schroff zurück. Allerdings gewährte die Firma bereits bei Vertragsabschluss schriftlich ihren Kunden 40 Jahre Garantie auf die Konstruktion der Außenwände, der Innenwände und des Dachs. Auf dieses Gewährleistungsversprechen stützte sich mein Bruder und meine Schwägerin, da dieser Zeitraum längst nicht erreicht war, und musste notgedrungen vor das Memminger Landgericht ziehen, weil keinerlei Entgegenkommen seitens der Fertighausfirma aus H. zu erkennen war.
Erstes Gutachten definiert massive Baumängel
Ein erstes von meinem Bruder und seiner Frau beauftragtes Privatgutachten bestätigte erheblichen Baupfusch. Vorgeschriebene baukonstruktiv notwendige Maßnahmen zur Vermeidung einer Feuchteeinwirkung in verschiedene Bereiche des Bauwerks, insbesondere an tragenden Holzbauteilen, wurden außer Acht gelassen. Desweiteren missachtete die Fertighausfirma mehrere DIN-Normen zu Regelwerken des Zimmererhandwerks, sowie zur Landesbauordnung.
Zweites, vom Landgericht beauftragtes Gutachten untermauert den Pfusch am Bau
Ein weiterer Bausachverständiger wurde beauftragt. Dieser bestätigte die erheblichen Baumängel. Zudem erkannte er, dass die Firma bereits bei der Planung des Hauses schluderte und die Mängel vom Tag eins nach Fertigstellung bereits vorhanden waren. Es war lediglich eine Frage der Zeit, bis Niederschlagswasser in den Wohnraum sicher eindringen würde. Er schätzte den Schaden auf mindestens 65.000 Euro, um die Mängel zu beheben, bzw. besser eine vollkommene Neuerrichtung des Gebäudeteils herzustellen.
Erfolg bei der ersten Instanz
Die hohen Kosten für die geschädigte Familie, die bis dahin bereits angefallen waren, sind das eine - die andere Seite ist das Ausharren (bis dahin ca. 5 Jahre seit erster Mangelrüge) in einem Haus, in das es hinein regnet. Das Dach wurde zwar notdürftig geflickt, jedoch durfte man keinerlei bauliche Veränderungen am Haus vornehmen, bis der Rechtsstreit abgeschlossen sein wird. Somit waren die Winter mit hohen Heizkosten verbunden, weil die durchnässte Dämmung nicht mehr funktionierte. Außerdem löste sich allmählich das Dach-Provisorium auf, welches vor Regen und Schnee schützen sollte, und der Wassereintritt wurde immer schlimmer, sodass die Wohnzimmerdecke aus Gipsplatten abgestützt werden musste, weil die Platten sich mit Wasser vollgesaugt hatten und drohten abzufallen. Doch die Erlösung schien nahe: Der Termin beim Landgericht fand endlich statt und das Ehepaar bekam recht. Das Gericht erkannte die Mängelbeseitigungspflicht der Baufirma aufgrund der vertraglich versprochenen Garantieerklärung über 40 Jahre auf besagte Bauteile (Az: 36 O 656/18).
Die unerwartete Wende
Obwohl der Firma L. von zwei Gutachten bestätigt wurde, wie schlecht und ungenügend ihre Bauleistungen ausgeführt waren, hielt sie an ihrer Version fest: Das Ehepaar hätte die Silikonabdichtungen an der Außenseite des Gebäudes nicht regelmäßig ertüchtigt – und sei deshalb selbst schuld an den Feuchtigkeitsschäden und außerdem sei die Gewährleistung abgelaufen, weil sich das Garantieversprechen von 40 Jahren nur auf die Statik der Wände und des Dachs bezöge und nicht auf die Abdichtungen. Es kam so wie befürchtet – die Baufirma legte Berufung beim Oberlandesgericht München ein. Das hieß für meinen Bruder und meine Schwägerin weiter abwarten und sich mit dem undichten Dach arrangieren (Plastikplane und Eimer als feste „Einrichtungsgegenstände“). Den vom Landgericht Memmingen zugesprochenen Schadensersatz, den die Baufirma für den Bauschaden an die Geschädigten hätte bezahlen sollen, blieb aus. Da sich der erneute Gerichtstermin hinzog und die Wohnsituation nicht mehr zumutbar war, nahm mein Bruder einen neuen Kredit auf (das EFH ist ebenfalls noch nicht abbezahlt) und mit zusätzlicher finanzieller Unterstützung aus der Verwandtschaft, wurde, trotz Abraten des Anwalts, eine ortsansässige Holzbaufirma beauftragt, um den völlig unbrauchbaren Gebäudeteil abzureißen und neu zu errichten.
Das Fiasko
Zuversichtlich, mit aussagekräftigen und fundierten Gutachten im Rücken erschien mein Bruder und meine Schwägerin nach weiteren ca. eineinhalb Jahren erneut im Gerichtssaal, diesmal als Beklagte im Berufungsverfahren. Doch sie erlebten einen Prozess wie sie ihn in ihren schlimmsten Alpträumen nicht erwartet hätten. Der Richter hatte offenbar eine Abneigung gegen Holzhäuser und lobte gleich zu Anfang des Verfahrens, wie solide man doch mit Ziegel baue...Es lief darauf hinaus, dass er einen Vergleich mit der Firma L. vorschlug, der für diese sehr schmeichelhaft war, aber für meinen Bruder und meine Schwägerin als unverschämt abgewiesen werden musste. Die Höhe der Summe hätte nicht einmal die bis dahin angefallenen Anwaltskosten abgedeckt. Ein faires Gegenangebot lehnte die Firma L. ab (Az: 27 U 6864/22Bau e).
Im Nachhinein war es ein Fehler, den Vergleich im Oberlandesgericht nicht anzunehmen. Diesen bereuen mein Bruder und meine Schwägerin im Nachhinein bitter. Denn der vollkommen unsachliche Richter ärgerte sich über ihren Anwalt, der seine Mandanten nicht zum Vergleich geraten (gedrängt) hätte und urteilte ganz zu Gunsten der Baufirma, obwohl diese so massiv gepfuscht hatte. Er bestätigte schließlich in wortakrobatischer Weise, dass die 40jährige Gewährleistung nur auf die statische Grundkonstruktion gelte und nicht auf die Konstruktion an sich. Das heißt, nur das Grundgerüst aus Holz müsse 40 Jahre halten – wenn Feuchtigkeit wegen einer mangelhaften oder fehlenden Abdichtung in das Holz eindringe, sei das ein Folgeschaden, der nicht in die Gewährleistung falle, weil ja die Abdichtung nicht zur Statik gehöre. Das Urteil des Memminger Landgerichts wurde demnach aufgehoben und die Firma L. hat keinen Schadensersatz zu leisten.
Der Schock über die nicht logisch nachvollziehbare Entscheidung im Oberlandesgericht saß tief. Nach anwaltlicher Beratung entschloss sich mein Bruder und seine Frau, das unsägliche Urteil nicht zu akzeptieren, und versuchten die Revision, die der Bundesgerichtshof in Karlsruhe jedoch leider nicht zu lies. Nun haben mein Bruder und meine Schwägerin zusätzlich zu allen anderen Zahlungen eine dicke Rechnung über knapp 22.000 Euro zugunsten der Firma L. vor sich, die nun ihre gesamten Verfahrenskosten einfordern. Somit haben die beiden die Kosten der Sanierung selbst tragen müssen, sowie die Kosten der beiden Gutachten und die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten; jetzt kommen die Gerichts- und Anwaltskosten der Firma L. noch obendrauf. Insgesamt beläuft sich die Summe aller Kosten dieser skandalträchtigen über fast 10 Jahre andauerten, zermürbenden Geschichte auf ungefähr 105.000 Euro!
Die meisten Rechnungen konnten immer irgendwie bezahlt werden, bzw. werden über Kredit finanziert – die letzte Rechnung über die Anwalts- und Gerichtskosten der Holzfertighausfirma L. aus H. a. d. Br. überschreitet jedoch momentan die finanziellen Kapazitäten. Deshalb entschloss ich mich für diesen Spendenaufruf. Die Familie war über die Jahre durch dieses unfassbare Pech auch psychisch ziemlich belastet und musste einiges ertragen. Ich bedanke mich schon jetzt für Ihre/eure Unterstützung!
