Demonstrationsfreiheit vor das Bundesverfassungsgericht!

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Mein Ziel ist die Klärung und Durchsetzung des Grundrechts auf freie Wahl der Demonstrationsmittel.
Anlass dieser Klage ist eine Auflage der Stadt Neustadt an der Weinstraße für eine Demonstration zum Hambacher Schloss im Jahr 2024. Während zuvor eine Begrenzung über Dezibelwerte geregelt wurde, wurden plötzlich pauschal nur noch 15 Trommler für den gesamten Demonstrationszug zugelassen – unabhängig von dessen Größe.
Genau diese Form des Eingriffs möchte ich vom Bundesverfassungsgericht rechtlich überprüfen lassen.

Dabei geht es nicht nur um Trommeln.
Demonstrationen leben von den Mitteln, mit denen Menschen ihre Anliegen sichtbar und hörbar machen: Transparente, Fahnen, Musik, Megafone, Lautsprecherwagen, Trommeln, Gesang und viele andere Ausdrucksformen.

Die Frage lautet daher nicht nur, ob Trommeln beschränkt werden dürfen. Die Frage lautet, nach welchen Maßstäben der Staat überhaupt in die Wahl von Demonstrationsmitteln eingreifen darf.

Die Klage wird auf jeden Fall stattfinden.
Und unabhängig davon, wie das Verfahren ausgeht, wird damit gesellschaftlich etwas erreicht:
Eine wichtige Frage zu Grundrechten, Verhältnismäßigkeit und staatlichen Eingriffen wird sichtbar gemacht und diskutiert.

Finanziert wird die Ausarbeitung und Erstellung der Klageschrift durch meinen Rechtsanwalt.
Für das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht selbst fallen keine Gerichtskosten an.
Die Gesamtkosten belaufen sich voraussichtlich auf etwa 2.000 Euro.
Sollte das gespendete Geld nicht ausreichen, werde ich persönlich für die restlichen Kosten einstehen.
Andere Finanzierungsquellen stehen nicht zur Verfügung.
Ich brauche deshalb Eure Unterstützung.
Falls mehr Geld eingeht als benötigt wird, wird der Überschuss an ein anderes Projekt mit grundrechtlichem Bezug weitergegeben.

Wie Guido Westerwelle sagte:
„Die Freiheit stirbt scheibchenweise.“
Gerade deshalb müssen Grundrechte auch im Kleinen verteidigt und überprüft werden.
Nicht irgendwann. Sondern dann, wenn Eingriffe beginnen.

Begonnen hat dieser konkrete Eingriff bei einer kleineren Demonstration bereits vor dem Aufzug zum Hambacher Schloss an Pfingsten 2024. Von dort aus hat sich die Auflage, unabhängig von der Größe eines Demonstrationszuges nur 15 Trommler zuzulassen, weiter verbreitet. Bei einer aktuellen Demonstration wurde durch die Polizei sogar angeordnet, Trommeln nicht „gleichförmig“ einzusetzen. Die Frage nach den Grenzen staatlicher Eingriffe in Demonstrationsmittel reicht damit längst über meinen eigenen Fall hinaus.

Meine herzliche Bitte:
Tragt diese Klage mit mir gemeinsam.
Lasst uns gemeinsam klären, wo die Grenzen staatlicher Eingriffe in dieses Grundrecht liegen.
Und lasst uns darüber reden!
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Stephanie Mahl
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Weinheim
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