Der ORF ignorierte inhaltlich eine Anfrage von Lucas Ammann auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) – das darf man dem Staatsfunk nicht einfach durchgehen lassen. Damit eine Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) möglich ist, ist der Blogger auf Ihre Unterstützung angewiesen.

