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Berufung gegen Freispruch eines uneinsichtigen Poolbesitzers

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Wir sind Beatrice Putz und Albert Scheller

Unser Kater Streifli ist im halb gefüllten Pool in der Nachbarschaft qualvoll ertrunken. Streifli ist leider kein Einzelfall. Ungesicherte Pools und andere ungesicherte Wasserflächen sind bekannt als Todesfallen. Viele Pools werden im Winter nur teilweise geleert (Frostgefahr) und dann sich selber überlassen. Tiere, welche hineinfallen, können sich nicht mehr aus dem Wasser retten. Die glatten Wände stellen ein unüberwindbares Hindernis dar. Die Tiere schwimmen um ihr Leben, bis sie vor Erschöpfung oder Unterkühlung qualvoll sterben.

Der Halter des Pools wo unser Streifli ertrunken ist, weist jede Verantwortung von sich. In erster Instanz ist er damit durchgekommen. Das Gericht hat in der mündlichen Begründung angeführt, dass er nicht damit rechnen musste, dass ein Tier in seinen über 30 m2 grossen ungesicherten Pool fällt, wenn er die Abdeckung entfernt. Auch dass er wusste, dass schon auf die gleiche qualvolle Weise Mäuse ertrunken sind, ändere nichts daran, dass er nicht mit einer Katze rechnen musste.
Zu ende gedacht, müsste also für jede Tierart einzeln nachgewiesen werden, dass der Poolbesitzer wusste, dass schon einmal ein Tier der gleichen Art in seinem Pool ertrunken ist. So absurd das klingt, ist dies die Meinung des Gerichts, welches tatsächlich mit dem Satz abschloss: „Eine Katze ist eben keine Maus.“

Wir möchten, dass dieses Urteil überprüft wird und sammeln deshalb Geld für das Berufungsverfahren vor Obergericht. Wir haben dort schon einmal gewonnen, als die Staatsanwaltschaft gar kein Verfahren eröffnen wollte.
Bis jetzt haben wir die Kosten selber getragen, aber nun sind wir am Ende unserer Möglichkeiten angelangt.
Es gibt bis jetzt dazu kein Urteil eines Obergerichts. Es geht deshalb nicht nur um unseren Streifli, sondern darum, dass verantwortungslose Poolbesitzer, motiviert werden, ihren Pool dauernd zu sichern. Kein Tier soll in Zukunft das Schicksal von Streifli und vielen anderen Tieren erleiden müssen.
Jeder Lichtschacht und Entwässerungsschacht muss gesichert werden und es ist nur konsequent, wenn dies auch für Pools gelten soll.

Um Geld zu sparen, werden wir das Verfahren ohne Anwalt führen, aber im schlimmsten Fall, drohen Kosten für das Verfahren und den Anwalt des Poolbesitzers.
Aktuell warten wir auf die schriftliche Begründung des Bezirksgerichts, welche wir hier Posten werden. Wir beginnen das Funding bereits jetzt, weil nach Zustellung des begründeten Urteils lediglich 20 Tage zur Verfügung stehen.

Mit einer Spende unterstützen Sie unsere Anstrengungen für die Sicherung von Wasserflächen und die Sensibilisierung der verantwortlichen Liegenschaftenbesitzer für diese Gefahren.

Sollten die Spenden grösser sein, als die Verfahrenskosten, werden wir das Geld an Tierschutzorganisationen weiter spenden und darüber hier berichten.

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Albert Scheller
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