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Gerechtigkeit für die Wölfe – Klage vor dem EuGH

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Helft uns, den Schutz des Wolfs vor dem EuGH zu verteidigen!

Die Kosten sind hoch – Untätigkeit ist keine Option!

Worum geht’s?

Der Schutzstatus des europäischen Wolfs (Canis lupus) wurde auf EU-Ebene in einem politischen Willkürakt herabgestuft – entgegen dem erklärten Willen der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger sowie entgegen dem Rat hunderter Wissenschaftler:innen, Natur- und Artenschutz Verbänden und zahlreichen anerkannten Fachgremien und Institutionen im In -und Ausland.

Was auf den ersten Blick wie ein rein bürokratischer Vorgang erscheint, ist in Wirklichkeit ein gefährlicher Präzedenzfall: Der Schutz des Wolfs wurde geschwächt – mit potenziell weitreichenden Konsequenzen für den gesamten Natur- und Artenschutz in Europa.

Dagegen wehren sich die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e. V. und der Freundeskreis freilebender Wölfe e. V. mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) – und brauchen dafür deine Unterstützung!

Warum eine Klage notwendig ist

Die EU-Kommission hat den Wolf aus Anhang IV (streng geschützt) in Anhang V (geschützt) der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) zurückgestuft – ein tiefgreifender Einschnitt in das europäische Naturschutzrecht.

Unsere Klage macht geltend:

  • Das gewählte Verfahren verstößt gegen die Vorgaben der Berner Konvention und der FFH-Richtlinie.
  • Eine wissenschaftliche Grundlage für die Herabstufung fehlt – die Entscheidung orientiert sich allein am politischen Druck von Agrar- und Jagdinteressen.
  • Der Schutz des Wolfs darf nicht dem kurzfristigen Kalkül politischer Machtinteressen geopfert werden.

Was droht, wenn wir nicht handeln?

Ohne den Widerstand mittels einer Klage drohen

  • die Einführung sogenannter „wolfsfreier Zonen“,
  • unkontrollierbare Quotenjagden auf den Wolf – selbst bei kleinem Bestand,
  • der Verlust des Schutzes von Ruhe- und Fortpflanzungsstätten,
  • letztendlich die Wiederausrottung des Wolfes in Deutschland,
  • Schaffung eines Präzedenzfalls und Ausweitung auf weitere Arten wie z.B. Biber, Bär und Luchs.

Das Recht ist auf der Seite des Natur- und Artenschutzes

Der EuGH hat bereits geurteilt:
  • Der günstige Erhaltungszustand der Wolfspopulation in Deutschland muss erreicht sein und darf nicht gefährdet werden – Erst dann dürften Wölfe unter strengen Kriterien bejagt bzw. getötet werden.
  • Die FFH-Richtlinie enthält bereits genügend Flexibilität um auffällige Wölfe zu töten – ein Abbau des strengen Schutzstatus ist deshalb unnötig und nicht gerechtfertigt.

Warum es uns wichtig ist:

Wölfe sind keine Bedrohung – sie sind die Hüter der Wälder, und die besten Biodiversitätsmanager.
Sie regulieren Wildtierpopulationen, stabilisieren Ökosysteme und schützen damit unserer aller natürlichen Lebensgrundlagen. Wer den Wolf schützt, schützt auch uns.

Wir können uns glücklich schätzen, dass der Wolf zurückgekehrt ist, die Natur es immer noch vermag, ihre Selbstheilungskräfte zu aktivieren. Das darf nicht aufs Spiel gesetzt werden.

Wofür brauchen wir deine Unterstützung?

Eine Klage vor dem EuGH ist komplex, langwierig und teuer. Anwaltskosten, Gutachten, Übersetzungen und Reiseaufwand summieren sich – wir rechnen mit einem mittleren fünfstelligen Betrag.

Deine Spende fließt direkt in die Finanzierung der Klage.

Ob 5 €, 50 € oder mehr – jeder Beitrag hilft, Gerechtigkeit für die Natur und den Stammvater des besten Freundes des Menschen, den Wolf, zu erstreiten.

Hilf mit:

1️⃣ Spende jetzt – jeder Euro zählt
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Gerechtigkeit für die Wölfe beginnt jetzt – mit dir!

Der Wolf ist nicht unser Feind – sondern unser Verbündeter im Kampf für eine intakte Natur und eine lebenswerte Zukunft.
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    Bjoern Sepke Gesellschaft zum Schutz der Woelfe eV
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    Ralf Hentschel
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