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Hilfe für Corinnes Kinder

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Finanzielle Hilfe für begleitete Besuche

Momentan sind Corinne als Mutter nur begleitete Treffen mit ihren fremdplatzierten Töchtern gestattet. Nur vier Stunden und einmal pro Monat dürfen sie sich sehen. Obwohl von der Mutter für die Kinder noch nie auch nur ansatzweise eine Gefährdung ausging, werden diese Treffen von zwei Besuchsbegleitern überwacht.

Daher belaufen sich dir Kosten auf ca. 1’500 Franken pro Treffen. Trotz ihrer finanziell prekären Lage droht der Mutter, dass diese Kosten nun selber aufbringen muss.

Unterstütze Corinne mit einem Betrag deiner Wahl, damit wir vom Verein «Kinder zurück nach Hause», ihr und ihren Kindern diese Besuche weiterhin ermöglichen können.

https://kinder-zurueck-nach-hause.jimdosite.com/ 

Facebook: Kinder zurück nach Hause

 

Details zum Fall von Corinne und ihren beiden Töchtern:

«Am Mittwoch 26.6.2019 stürmten 8 Personen (Polizei, KESB, Kjz) das Zuhause der Familie, holten die zwei Kinder gewaltsam weg und brachten sie in ein Heim. Der Grund der Corinne zur Fremdplatzierung angegeben wurde, basierte auf einer Gefährdungsmeldung an die KESB mit falschen Anschuldigungen gegenüber der Mutter. Es wurde z.B. behauptet, dass durch Corinnes exzellente Fremdsprachenkenntnisse die akute Gefahr bestünde, dass sie die Kinder ins Ausland entführen und dort untertauchen würde. Die Begründung in der richterlichen Verfügung waren dann: emotionale und soziale Entwicklungsrückstände der Kinder aufgrund der angeblich schädigenden Persönlichkeit der Mutter, fehlende Kooperationsbereitschaft der Mutter, und die bereits erwähnte Fluchtgefahr.

Die angeblichen Entwicklungsrückstände der Kinder und damit die Grundlage der Fremdplatzierung sind dutzendfach widerlegt. Und trotzdem befinden sich die Kinder seit dem 19.10.19 in einem Sonderschulheim für Oberstufenschüler. Juristisch ebenfalls relevant, sind die mehrfachen groben Verletzungen des rechtlichen Gehörs. Geradezu unheimlich sind die strafrechtlich relevanten Handlungen wie Unterschlagung von Post, Verleumdung, Aktenverweigerung, seitens der Behörden.

Die Kinder äussern immer wieder, dass sie zur Mutter nach Hause zurück wollen. Die Stimme der Kinder wird von allen Akteuren total ignoriert; ebenso das kinder- und menschenrechtlich anerkannte Recht auf Information, Vertretung, Partizipation und Schutz.

Am 17.01.2020 wurde der Mutter ein komplettes Kontaktverbot konstruiert, das mittlerweile wieder aufgehoben wurde, wobei Rayon- (Fernhalteverfügung) und Redeverbot bis heute bestehen. Nur 4 Std./Monat (!) darf sie die Kinder nun sehen. Am Geburtstag darf sie die Kinder weder sehen noch am Telefon gratulieren.

Die Betreuungsperson verfügt weder über den Status Pflegefamilie noch ein Diplom, das ihr die Betreuung meiner Kinder erlauben würde. Am 17. und 22.9.20 wurde die jüngere Tochter 2 Mal hospitalisiert, der zweite Spitalaufenthalt muss auf eine grobe Verletzung der medizinischen Sorgfaltspflicht der Betreuungsperson zurückgeführt werden.»


Dieses Bild entstand vor der Fremdplatzierung zu Hause bei der Mutter:





Dieses Bild entstand nach der Fremdplatzierung, im Heim:




Organizer

Kinderzurück NachHause
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Gansingen

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