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Verdacht auf sexuellen Missbrauch: Mutter kämpft um Tochter

Spende geschützt
Hallo!

Ich bin Leonie und mit diesem Aufruf möchte ich einer guten Freundin
helfen. Da der Vater (noch) nicht verurteilt wurde, gilt juristisch die Unschuldsvermutung. Die folgenden Formulierungen sind daher sehr vorsichtig gewählt. Zudem wird auf eine explizite Wiedergabe der Aussagen des Kindes verzichtet.

Nach einer Übernachtung beim Vater hat die Tochter, laut Aussage der Mutter, mehrere Sätze gesagt, die die Mutter beunruhigt haben, da sie möglicherweise auf einen Übergriff hindeuten könnten.

Die Mutter hat sich daraufhin sofort Hilfe geholt. Sie war bei
verschiedenen Beratungsstellen, ist mit dem Kind für eine medizinische
Untersuchung ins Krankenhaus gefahren, hat das Jugendamt und das
Familiengericht informiert. Aus Sicht der Beratungsstellen handelt es sich nicht um eine bloße Vermutung, sondern um Aussagen, die den Verdacht auf einen Übergriff erhärten.

In der Fachliteratur wird vielfach darauf hingewiesen, dass Kinder im Vorschulalter in der Regel keine sexuellen Inhalte schildern, die sie nicht erlebt oder gesehen haben. Kinder im Kindergarten- und Vorschulalter „erfinden" sexuellen Missbrauch nicht – besonders nicht mit spezifischen Details.

Auf Anraten mehrere Personen hat sie den Vater schließlich angezeigt, um ihre Tochter zu schützen. Vor dem Gericht wird ihre Glaubwürdigkeit jedoch in Frage gestellt. Denn: es gibt keine Beweise, außer den Aussagen und sehr auffälligen Verhaltensweisen des Kindes. Wird der Mutter am Ende vor dem Gericht nicht geglaubt, darf der Vater seine Tochter jedes zweite Wochenenden zu sich holen.

Der Vater hat inzwischen Prozesskostenhilfe beantragt – und bewilligt bekommen.
Auch die Mutter hat Prozesskostenhilfe beantragt – sie wurde abgelehnt.

Die Mutter hat mutig und richtig gehandelt, um ihre Tochter zu schützen! Aber anstatt dass sie und ihr Kind nun schnelle, professionelle Unterstützung bekommen, sind die Konsequenzen, mit denen sie jetzt – vollkommen unverschuldet – leben muss, gravierend und vor allem sehr, sehr ungerecht:
Sie ist alleinerziehend, bekommt vom Vater keinerlei Unterhalt für die gemeinsame Tochter und muss sehr viel Zeit aufbringen, um vieles zu organisieren (begleitete Umgänge, Gespräche mit dem Jugendamt, dem Verfahrensbeistand des Kindes, der Anwältin, dem Kinderschutzzentrum). Das kostet nicht nur Energie und Zeit, sondern auch Geld. Wie hoch die Gesamtkosten für Anwältin, Beratung und Gutachten insgesamt sein werden, ist noch nicht abzusehen, können sich aber, laut Anwältin, auf bis zu 30.000 Euro belaufen.

Mit dieser Petition möchte ich nicht nur, dass sich diese Mutter eine
gute Anwältin leisten kann, die diesen Albtraum für sie und ihre Tochter
so schnell wie möglich beenden kann. Ich möchte auch Menschen für diese unfassbare Ungerechtigkeit sensibilisieren, die Müttern und Kindern in Deutschland widerfahren. Denn, das habe ich in den letzten Wochen erfahren, dies ist bei weitem kein Einzelfall. Betroffene von häuslicher/sexueller Gewalt bekommen leider selten die Unterstützung, die sie bräuchten.

Daher: Vielen, vielen Dank für jede Art der Hilfe!

Leonie

(Falls mehr Geld zusammenkommt als benötigt wird, geht der Rest als Spende an den Deutschen Kinderschutzbund.)
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    Leonie Jost
    Organisator
    Syke, Niedersachsen

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