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Ein barrierefreies Zuhause nach schwerem Schicksalsschlag

Spende geschützt
Unsere Geschichte:

Im Juli 2023 trennten sich mein Mann und ich nach über 14 gemeinsamen Jahren. Es war keine Entscheidung gegen ihn, sondern eine für uns beide. Die Belastungen der letzten Jahre, besonders durch Corona, haben viel verändert. Wir gingen getrennte Wege, aber nie ganz. Etwas blieb: Vielleicht Liebe, vielleicht tiefe Verbundenheit.

Dann geschah das Unfassbare:
Im Januar 2024 erlitt er völlig unerwartet einen schweren Schlaganfall. Seitdem ist nichts mehr wie zuvor. Er kämpft mit erheblichen körperlichen Einschränkungen und ist auf tägliche Unterstützung angewiesen.

Als wäre das nicht schon genug, erreichte ihn nur zwei Tage später, während er noch im Krankenhaus lag, die Kündigung seiner Wohnung wegen Eigenbedarf. Plötzlich stand er vor einem weiteren Abgrund: Krankheit und drohende Obdachlosigkeit.

Seitdem versucht er verzweifelt, eine barrierefreie Wohnung zu finden. Doch die Mietpreise liegen über dem, was die Stadt im Rahmen der Grundsicherung übernehmen will, selbst wenn Barrierefreiheit medizinisch notwendig ist.

Die Folge: Keine finanzielle Unterstützung, keine Chance auf ein neues Zuhause.

An etliche Stellen gewandt: Wohnumfeldberatung, Wohnungsamt, die WBS-Stelle, Sozialarbeiter:innen, die Behindertenkoordinierungsstelle, den EUTB u.v.m.

Überall wurde die Situation mit Verständnis aufgenommen, doch konkrete Hilfe war auch von dort bisher erfolglos.

Bereits mehrfach wurde konkrete Mietangebote eingereicht – sie wurden jedoch in der Regel mit dem Hinweis auf „Unverhältnismäßigkeit“ abgelehnt.

Am Ende des Tages verweist die Leitung der Grundsicherung immer wieder auf ein sogenanntes „schlüssiges Konzept“, der Stadt, das die Mietobergrenzen festlegt und dementsprechend abgelehnt werden würde. Dies geschieht selbst dann, wenn der Wohnraum nachweislich barrierefrei und somit medizinisch notwendig wäre.

Dabei gibt es klare Urteile des Bundessozialgerichts und verschiedener Landessozialgerichte, wonach die zuständigen Behörden bei erschwertem Zugang zum Wohnungsmarkt verpflichtet sind, angemessene Mehrkosten für Wohnraum auch bei einem Umzug zu tragen, insbesondere bei schwerbehinderten Menschen mit spezifischem Wohnbedarf. Diese Rechtsprechung wird jedoch in der Praxis leider häufig ignoriert.

Eine weitere Notwendigkeit, die die Wohnungssuche noch zusätzlich erschwert, ist die Suche nach einer 3-Zimmerwohnung, da über einen Assistenzdienst und dem Träger LVR, eine 24/7 Assistenz (mind. 24 Std inkl. Übernachtung.) zur Seite gestellt wurde. Eine 24-Stunden-Assistenz mit Übernachtung braucht nach geltendem Arbeitsschutzrecht zwingend einen separaten Rückzugsraum. Eine 3-Zimmerwohnung ist also nicht nur wünschenswert, sondern auch notwendig.

Aufgrund der Pflegestufe 3 und notwendiger Rollstuhlnutzung, wurde bereits ein Wohnberechtigungsschein (WBS) für mehr Wohnraum beantragt. Ein Recht, das Menschen mit Behinderung zusteht. Ebenso wurde der Mehrbedarf für das Assistenzzimmer angemeldet und in der Gesamtwohnfläche für den WBS beantragt.

Ein Umbau der jetzigen Wohnung, um sie wenigstens übergangsweise barrierefreier zu gestalten, wurde vom bisherigen Vermieter untersagt. Eine gerichtliche Durchsetzung wäre zwar theoretisch möglich aber sie würde bedeuten, dass bei einem späteren Auszug der Rückbau auf eigene Kosten erfolgen müsste. In einer Wohnung, in der man nach fast 20 Jahren Mietzeit kurz nach einem schweren Schlaganfall wegen Eigenbedarf gekündigt wird, ist das nicht nur ein sehr schmerzhaftes Gefühl, es hat auch einen bitteren Beigeschmack. In eine solche Wohnung noch Kraft, Zeit und Geld für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zu investieren, nur um sie später wieder zurückbauen zu müssen, erscheint uns weder sinnvoll noch zumutbar.

Doch der Wohnungsmarkt ist eng. Und ohne Unterstützung bei höheren Mieten bleiben Tür um Tür verschlossen.

Was bleibt, ist die Hoffnung. Und ihr.

Familie, Freunde, Bekannte – suchen, telefonieren, schreiben unzählige Anfragen. Aber ohne finanzielle Mittel wird immer wieder an Grenzen gestoßen.

Deshalb bitte ich euch um Hilfe.

Wofür die Unterstützung gebraucht wird:
• Mietkaution für eine barrierefreie 3-Zimmer-Wohnung
• Überbrückung von 24 Monaten bei Mietdifferenzen, bis eine Einigung mit der Stadt möglich ist. (Spendengelder gehen direkt an VermieterIn)

Jeder Beitrag – ganz gleich in welcher Höhe – bringt es ein Stück näher an ein sicheres, würdiges Zuhause.
Ein Ort, an dem Heilung möglich ist. Ein Ort, an dem er wieder atmen, leben, hoffen kann.

Von Herzen danke für eure Hilfe, eure Zeit, eure Anteilnahme.
Und danke, dass ihr diese Geschichte teilt.

Organisator

Sandra Wagner
Organisator
Haan, Nordrhein-Westfalen

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