Balkonkraft,JA BITTE! Unterstützung für unseren Rechtsstreit

Geschichte

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Balkonkraft,JA BITTE! Unterstützung für unseren Rechtsstreit

Spende geschützt
Hallo,

ich heiße Michael und bin Elektrotechniker. Wir - meine umweltbewusst lebende Familie - sind Mieter bei der Wohnbau Mainz GmbH. Vor inzwischen über 2 Jahren haben wir das erste mal angefragt, ob wir unser Balkonkraftwerk ("Steckersolargerät") an unserem Südbalkon anbringen dürfen. Um euch nicht zu langweilen: Nach unheimlich viel Schriftverkehr hängt unser Balkonkraftwerk immer noch nicht und verstaubt derweil im Keller. Damit sich das ändert, sind wir vor Gericht gezogen, um für uns, aber auch die anderen 11.000 weiteren Wohneinheiten der Vermieterin klare Verhältnisse zu schaffen (soweit wir mitbekommen haben, wurde bisher KEINEM Mieter der Wohnbau Mainz eine solche Anlage genehmigt - dabei haben wir bereits mehrere Mio. Stück im Land!). Dieses Verfahren hat also Potenzial, ein Präzedenzfall zu werden, der nicht nur in Mainz, sondern sogar bundesweit Auswirkungen hat und vielen Menschen helfen könnte, die Energiewende im Kleinen endlich selbst in die Hand zu nehmen. Kriege, Gaskrisen, Klimakrisen…. Was brauchen wir noch, damit alle Vermieter bei Balkonkraftwerken mitmachen?

Warum dieser Fall wichtig ist:
Steckersolargeräte ermöglichen es Menschen, ihre Stromkosten zu senken, CO2 einzusparen und aktiv zur Energiewende beizutragen (eigentlich ohne großen Aufwand). Doch viele Betroffene erleben rechtliche Unsicherheit oder erheblichen Widerstand seitens der Vermieter oder auch Wohnungseigentümergemeinschaften.
Ich selbst habe schon mehrere Balkonkraftwerke bei Privatpersonen aufgehängt oder hierbei mit Rat und Tat zur Seite gestanden - mit dem größten Balkonkraftwerk konnten im Jahr 2025 bereits 650 € eingespart werden (bei gerade mal 2.100 € Investitionskosten, durch den aktuellen Preissturz jetzt nur noch ca. halb so viel).

Weshalb ein Crowdfunding?
Auf unserem Weg durch die bürokratischen Hürden unserer Vermieterin haben wir einige Mitstreiter:innen kennengelernt, die das gleiche Ziel vertreten und wie wir gerne ihr Balkonkraftwerk in Betrieb nehmen möchten. Geklagt haben am Ende nur wir, haben aber aus unserer Community einen tollen Rückhalt und viel Hilfe erfahren. Als sich nach dem ersten Gerichtstermin (welcher als öffentliche Verhandlung von vielen besucht wurde) herausstellte, dass sich dieses Verfahren mit ständig neuen Argumentationen ggf. länger hinziehen könnte und auch der Ausgang daher nicht mehr ganz so klar erschien, entstand aus der Gruppe die Idee, die Gerichtskosten im Falle einer Niederlage gemeinschaftlich zu tragen. Der zweite Gerichtstermin am 5.12.25 bestätigte das Gefühl leider. (Damit ihr eine Vorstellung bekommt, wohin so etwas gehen kann: Alleine für den Sachverständigen werden demnächst von beiden Seiten je 3.000 € überwiesen werden müssen.)
Für die hier gesammelten Spenden garantieren wir vollständige Transparenz! Diese werden ausschließlich für Anwalts-, Gerichts- und notwendige Gutachten dieses Verfahrens (und der eventuellen dazugehörigen Berufung) verwendet. Nicht benötigte Gelder (zum Beispiel im Falle eines zu unseren Gunsten entschiedenen Verfahrens) gehen vollständig an den Balkon.solar-Verein in Freiburg, der in Deutschland bereits vieles bewirken konnte. Wer möchte, kann sich hier gerne ein Bild davon machen: https://balkon.solar/

Und hier noch ein paar Fakten aus dem aktuellen Verfahren:
Wer sich für die Anforderungen und Behauptungen interessiert, die die Wohnbau Mainz uns bisher mitgeteilt hat (unterschiedliche Zeitpunkte des Rechtsstreits):

  • Vorlage eines Angebotes eines Fachbetriebes mit Freigabe durch die Wohnbau, aus dem viele Details hervorgehen müssen
  • Installation des Steckersolargerätes durch einen "in der Handwerksrolle eingetragenen Elektrofachbetrieb" mitsamt Dokumentation
  • Anschluss nur über Festverkabelung oder Wielandstecker (dabei erlaubt die Produktnorm inzwischen Schukostecker, dennoch wird dieser weiter abgelehnt!)
  • Überlastung des elektrischen Hausanschlusses/der Elektroinstallation/der Stromnetze
  • Verschattung anderer Balkone/Reflexionen
  • statische Nachweise
  • zertifizierte Halterungen
  • Ästhetik der Fassade („Urheberrecht des Architekten“)
  • Nachweis der privaten Haftpflichtversicherung und Anmeldung im Marktstammdatenregister (das darf man verlangen)

Was bei uns persönlich für starke Ernüchterung sorgte: Selbst nach Änderung des Paragrafen §554 BGB oder auch der Produktnorm DIN VDE V 0126-95 wollte man nicht einlenken bzw. die Anforderungen mieterfreundlich anpassen.
Wen die Argumentation im Detail interessiert, der kann uns nach Abschluss des Verfahrens gerne besuchen und >100 Seiten juristischen Schriftverkehr durchlesen ;-)

Weiter geht’s nach der Einschätzung des Sachverständigen - wir halten euch hier auf dem Laufenden. Etwa im Juni 2026 - so die Einschätzung unseres Anwaltes - wird das Amtsgericht eine Entscheidung fällen.
Wir freuen uns über jegliche Form von Unterstützung und bedanken uns für euer Interesse!

Organisator

Michael Hering
Organisator
Mainz, Rheinland-Pfalz
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