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Von Zeitung geoutet: Hilfe für Anwält_innenkosten

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Worum geht es?
Gemeinsam mit weiteren Personen organisiere ich eine regelmäßige Schwimmzeit für trans* inter* und nichtbinäre (tin) Personen. Gemeinsam mit Freund*innen können sie in einem sicheren Umfeld das Wasser genießen, Spaß haben und entspannen - ohne Anfeindungen, Anstarren oder Übergriffe, die in öffentlichen Bädern an der Tagesordnung sind. Hierbei trete ich öffentlich nicht namentlich in Erscheinung.
Nun wurde ich nach einem Interview zu diesem Schwimmangebot durch eine Journalistin der Rheinischen Post ohne meine Zustimmung in einem Artikel mit vollem Namen genannt und geoutet. Ich habe versucht dagegen juristisch vorzugehen – leider erfolglos, sodass ich nun die Kosten für die juristische Beratung und Vertretung in Höhe von 1295 EUR selbst tragen muss.
 
Was ist passiert?
Im April hat ein Göttinger Schwimmbad den Zwang zu gegenderter Schwimmkleidung nach Protesten des Bündnisses „Gleiche Brust für Alle“ an Wochenenden aufgehoben und erlaubt in diesem Zeitraum allen Menschen, oberkörperfrei zu schwimmen. Als diese Entscheidung von der Presse aufgegriffen wurde, erreichte das Orgateam unseres tin-Schwimmens eine Interviewanfrage einer Journalistin der Rheinischen Post.
 
Nachdem eine Person aus unserem Team bereits mit der Journalistin gesprochen hatte, wurde ich gebeten telefonisch einige zusätzliche Fragen zu beantworten. Es sollte um unser Schwimmangebot und meine Einschätzung zur Göttinger Entscheidung gehen. Nur deswegen habe ich dem Gespräch überhaupt zugestimmt.
 
Am 3. Mai 2022 fand ein etwa 10-minütiges Telefonat mit der Journalistin statt. Sie befragte mich zu meiner Meinung zu der Göttinger Entscheidung und stellte abschließend die Frage, wie ich ins Orga-Team und zu meiner Rolle als Rettungsschwimmer unserem Schwimmangebot gekommen sei. Es folgten Anschlussfragen dazu, ob ich bereits Diskriminierung im Bereich des Schwimmens erlebt habe. In diesem Zusammenhang habe ich über eigene Erfahrungen als trans* Person berichtet um zu bekräftigen, warum ein solches Schwimmangebot notwendig ist. Ich habe zu keiner Zeit in Frage gestellt, dass diese persönlichen Informationen lediglich als Hintergrundinformationen für die Journalistin dienen sollten.
 
Im Gespräch habe ich zu keinem Zeitpunkt meinen vollen Namen genannt. Lediglich bei der Terminvereinbarung per SMS habe ich meinen vollen Namen verwendet. Die Journalistin hat an keiner Stelle meine Einwilligung zur Veröffentlichung meines Namens oder weiterer Details zu meiner Person eingeholt.
 
Als ich am nächsten Tag eine Kopie des Artikels vor mir hatte, wurde mir ziemlich schlecht: Ich wurde sowohl in der Print- als auch in der Onlinefassung des Artikels mit vollem Namen, Alter und (Arbeits-)Ort genannt und als trans* geoutet. Meine eigenen Erfahrungen wurden direkt zu Beginn der Artikels und damit sehr prominent dargestellt. Auf meine Rolle beim Schwimmangebot oder meine Einschätzung zu der Göttinger Entscheidung wurde nur am Rande eingegangen.
 
Zwar wurde nach meinem Protest mein Namen am 5. Mai auf den Webseiten der Rheinischen Post entfernt, der Artikel – einschließlich meines Namens – war aber noch mindestens zwei Wochen bei einer anderen Zeitung im Online-Angebot und auf einer Aggregator-Webseite online unverändert abrufbar.
 
Wie reagierte die Rheinische Post?
Nach meiner Aufforderung an die Chefredaktion meinen Namen umgehend zu löschen erhielt ich eine Nachricht der Journalistin. In dieser wurde mir u.a. kommuniziert, dass ich letztlich selbst Schuld sei: ich hätte ja ausdrücklich sagen können, dass ich nicht möchte dass mein Name – den ich in diesem Gespräch nicht mal genannt habe! – veröffentlicht wird.
 
Auch in der weiteren Kommunikation mit den von mir beauftragten Anwält*innen hielt die Rheinische Post in ihrer Meinung fest, keinen Fehler gemacht zu haben: ich habe meine stillschweigende Einwilligung zur Veröffentlichung meines Namens und weiterer höchstpersönlicher Details gegeben. Entsprechend weigerte die Rheinische Post sich, eine Unterlassungserklärung abzugeben.
 
Was macht das mit mir?
Wie cool ich es finde, im beruflichen Kontext von mir kaum bekannten Personen – die bis dahin nicht mal wußten, dass ich trans* bin – mit den Worten angesprochen zu werden: „Ich hab von Dir in der Zeitung gelesen“? Nicht besonders cool.
 
Wie wohl ich mich damit fühle, meinen Namen in einem Artikel zu lesen unter dem dann Menschen ihre transfeindlichen Äußerungen kommentieren (ja, ich hab leider die Kommentare gelesen)? Extrem unwohl.
 
Wie es mir damit geht, dass (wie so oft) nicht meine fundierte Meinung zu einem wichtigen Thema wert war gedruckt zu werden, sondern doch wieder nur meine Erlebnisse und persönlichen Informationen für eine othernde Darstellung missbraucht wurden, die mich als „Opfer“ inszeniert? Beschissen.
 
Wie wütend ich bin, dass eine Zeitung es sich erlauben kann mich einfach unter den Bus zu werfen ohne selbst Konsequenzen davon zu tragen? Extrem wütend.
 
Was wünsche ich mir?
Ich kann  das finanzielle Risiko einer Gerichtsverhandlung nicht tragen. Daher habe ich mich entschlossen, nicht weiter gegen die Rheinische Post vorzugehen. Infolgedessen muss ich selbst für die bislang entstandenen Kosten für die Beratung und Vertretung durch die von mir beauftragten Anwälte*innen aufkommen.
 
Ich freue mich daher über finanzielle Unterstützung zum begleichen der mir entstandenen Kosten in Höhe von 1295 EUR. Ich richte diesen Aufruf insbesondere an weiße cis Personen mit weiteren Privilegien.

Einen Nachweis über die mir entstandenen Kosten kann ich auf Nachfrage erbringen.

Organizer

Jo -nas
Organizer
Cologne

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