I. Einführung

GoFundMe Group, Inc. und ihre Tochtergesellschaften und Schwestergesellschaften (zusammen „GFM“) verpflichten sich, den Schutz der Daten ihrer Benutzer und Mitarbeiter (zusammen „betroffene Personen“) zu wahren und die Gesetze und Datenschutzbestimmungen einzuhalten, die in den vielen Rechtsordnungen, in denen sie tätig ist, gelten. GFM verpflichtet sich außerdem, angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um rechtsgültigen gerichtlichen Anordnungen, Vorladungen, Durchsuchungsbefehlen oder anderen Auskunftsersuchen nachzukommen, die von Strafverfolgungsbehörden oder offiziellen Vertretern staatlicher Stellen erteilt werden (zusammenfassend „Ersuchen“).  Diese Richtlinie für Rechtsdurchsetzung und behördliche Anfragen („Richtlinie“) legt die Grundsätze fest, die GFM bei der Reaktion auf solche Anfragen befolgen wird.

Diese Richtlinie dient ausschließlich dazu, Strafverfolgungsbeamte oder offizielle Vertreter von Regierungsbehörden („Sie“ oder „Ihr/e“) über das rechtliche Verfahren zu informieren, das GFM vorschreibt, um Informationen über betroffene Personen offenzulegen. Diese Richtlinie bezieht sich nicht auf Anträge zur Offenlegung von Informationen, die von GFM-Benutzern, Zivilprozessparteien oder Angeklagten gestellt werden. Zivilprozessparteien und Angeklagte können solche Anträge über unser Formular Zivilrechtlicher Antrag für GoFundMe Aufzeichnungen einreichen. GFM-Benutzer können ihre eigenen Daten über unser Formular für Datenschutzanfragen abrufen.

II. Allgemeine Informationen

Informationen über betroffene Personen werden von GFM in Übereinstimmung mit dem Datenschutzhinweis und den Nutzungsbedingungen von GFM gespeichert. GFM verpflichtet sich, den Schutz der Daten der betroffenen Personen zu wahren. Darüber hinaus ist GFM der Bedeutung von Vertrauen und Transparenz in Bezug auf die Nutzung und Offenlegung dieser Daten verpflichtet. Wie in unserem Datenschutzhinweis angegeben, können wir Daten betroffener Personen auf Ersuchen von Gerichten, Strafverfolgungsbehörden, Regierungs- oder öffentlichen Behörden, Steuerbehörden oder autorisierten Dritten übermitteln, offenlegen und aufbewahren, wenn und soweit wir gesetzlich dazu verpflichtet oder berechtigt sind oder wenn die Offenlegung vernünftigerweise erforderlich ist, um: (i) unseren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, (ii) einem gültigen rechtlichen Ersuchen (z. B. einer Vorladung oder gerichtlichen Anordnung) nachzukommen oder auf gegen uns geltend gemachte Ansprüche zu reagieren, (iii) auf ein gültiges rechtliches Ersuchen im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Untersuchung zu reagieren, um angebliche oder vermutete illegale Aktivitäten zu behandeln, oder auf andere Aktivitäten zu reagieren oder diese zu behandeln, die uns oder einen unserer Benutzer oder Mitglieder der Öffentlichkeit einem drohenden Schaden, gesetzlicher oder behördlicher Haftung aussetzen könnten, (iv) unsere Nutzungsbedingungen oder andere Richtlinien durchzusetzen oder zu verwalten oder (v) die Rechte, das Eigentum oder die persönliche Sicherheit von GFM, seinen Schwestergesellschaften, seinen Mitarbeitern, seinen Benutzern oder Mitgliedern der Öffentlichkeit zu schützen.

GFM unterhält einen zentralisierten Prozess für den Empfang, die Verfolgung, die Verarbeitung und die Reaktion auf Anfragen von Strafverfolgungs- oder Regierungsbehörden.  Unsere Rechtsabteilung prüft und bewertet alle erhaltenen Ersuchen, und Ersuchen, die nach Ansicht von GFM keine gültige Rechtsgrundlage haben oder die als unklar, unangemessen oder zu weit gefasst erachtet werden, werden beanstandet, angefochten oder anderweitig abgelehnt.

Nichts in dieser Richtlinie soll durchsetzbare Rechte gegen GFM begründen, und die Richtlinien von GFM können in Zukunft ohne Benachrichtigung der Strafverfolgungsbehörden oder Regierungsbehörden aktualisiert oder geändert werden. Die neueste Version dieser Richtlinie wird auf der GFM-Website verfügbar sein.

Wenn Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an GFMLegal@gofundme.com.

III. Informationen erhältlich bei GFM

Dieser Abschnitt behandelt die allgemeinen Arten von Informationen, die bei GFM verfügbar oder nicht verfügbar sind.

GFM kann die folgenden Daten als Reaktion auf ein rechtsgültiges Ersuchen vorlegen, soweit solche Daten in seinen Aufzeichnungen verfügbar sind:

  • Name, E-Mail-Adresse, IP-Adresse und Telefonnummer einer betroffenen Person, die eine bestimmte Spendenaktion erstellt hat;
  • Der Inhalt einer Spendenaktion, einschließlich früherer Versionen oder Bearbeitungen einer bestimmten Spendenaktion;
  • Informationen über den Geldbetrag, der von einer bestimmten Spendenaktion gesammelt wurde;
  • Informationen über den Zeitpunkt und die Höhe von Geldern, die von einem Organisator einer Spendenaktion oder einer spendenbegünstigten Person abgehoben werden;
  • Name, E-Mail-Adresse und IP-Adresse aller betroffenen Personen, die für eine Spendenaktion spenden, sowie den Spendenbetrag und das Spendendatum.
  • Informationen über den jeweiligen externen Zahlungsabwickler in Bezug auf eine bestimmte Spendenaktion.

GFM kann die Informationen, die als Reaktion auf ein Ersuchen erstellt werden, minimieren, redigieren oder anderweitig einschränken, soweit dies angemessen und notwendig ist, um das Ersuchen und geltendes Recht einzuhalten.

GFM ist kein Finanzinstitut, keine Bank oder kein Zahlungsabwickler und hält selbst keine Gelder. Dementsprechend ist GFM nicht im Besitz, in der Verwahrung oder Kontrolle der Bankkontoauszüge, vollständigen Bank- oder Kreditkarteninformationen, digitalen Zahlungsinformationen, Kontoeröffnungsunterlagen, vollständigen Kontonummern oder anderer Informationen, die typischerweise vom Finanzinstitut oder Zahlungsabwicklern gespeichert werden. GFM ist auch nicht in der Lage, anhand solcher Finanzinformationen nach entsprechenden Datensätzen zu suchen. Für Bankkonto- und verwandte Informationen kann GFM Ihnen den Namen des entsprechenden externen Zahlungsabwicklers zur Verfügung stellen, und Sie können sich an ihn wenden, um weitere Informationen zu erhalten.

IV. Richtlinien für Ersuchen auf Datenauskunft von GFM

Strafverfolgungs- und Regierungsbehörden sollten bei der Formulierung ihrer Ersuchen so spezifisch wie möglich sein, um Fehlinterpretationen, Einwände, Anfechtungen und/oder Ablehnung eines unklaren, unangemessenen oder zu weit gefassten Ersuchens zu vermeiden.  Alle Ersuchen sollten die Rechtsgrundlage für das Ersuchen enthalten, indem sie die spezifische Bestimmung des nationalen Rechts zitieren, die die Erhebung von Daten von einer Drittstelle wie GFM zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung von Straftaten erlaubt, oder die entsprechende Bestimmung der geltenden Datenschutzgesetze oder -vorschriften. Ersuchen, für die es keine Rechtsgrundlage gibt, die zu weit gefasst oder vage sind, die nicht genügend Informationen enthalten, um die entsprechenden Informationen zu identifizieren, oder die aus anderen Gründen unangemessen sind, werden abgelehnt.

Bei der Einreichung von Ersuchen sollte der Antragsteller den betreffenden Benutzer oder die betreffende Spendenaktion angeben.  Wenn möglich, sollte der Antragsteller eindeutige Identifikatoren angeben, die mit einem Benutzer oder einer Spendenaktion verknüpft sind, wie z. B. (1) den Titel der Spendenaktion; (2) den Link zur Spendenaktion; (3) den vollständigen Namen des Benutzers; und (4) die E-Mail-Adresse des Benutzers.  Namen allein, ohne zusätzliche Identifikatoren, sind oft keine eindeutigen Identifikatoren und GFM ist möglicherweise nicht in der Lage, entsprechende Datensätze allein anhand von Namen zu identifizieren.  Bitte beachten Sie, dass GFM keine Suche nach Geburtsdaten, Adressen, Sozialversicherungsnummern oder Bankkontonummern durchführen kann.

  • Ersuchen aus den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich, den Ländern der Europäischen Union und Australien: GFM akzeptiert die Zustellung von Ersuchen, die elektronisch über das GFM  Formular „Ersuchen um GoFundMe-Aufzeichnungen“ eingereicht werden, vorausgesetzt, dass diese Ersuchen von einem offiziellen E-Mail-Konto der Strafverfolgungsbehörden eingehen und alle Felder im Formular ausgefüllt sind. Wenn Ersuchen über das Webformular von GFM eingereicht werden, ist keine physische Zustellung der Ersuchen erforderlich.Alternativ können Ersuchen auch an den eingetragenen Zustellungsbevollmächtigten von GFM zugestellt werden unter:
    Corporation Service Company, die in Kalifornien als CSC-Lawyers Incorporating Service unter folgender Adresse tätig ist:
    2710 Gateway Oaks Drive, Suite 150N
    Sacramento, CA 95833, USA
  • Anderswo auf der Welt: Strafverfolgungs- oder Regierungsbehörden außerhalb der Vereinigten Staaten, des Vereinigten Königreichs, Australiens oder der Europäischen Union müssen Verträge über gegenseitige Rechtshilfe („MLATs“), das Haager Beweisübereinkommen oder andere vergleichbare Vereinbarungen nach geltendem Recht nutzen.
  • Zeugenaussage: Ungeachtet des Vorstehenden verzichtet GFM nicht auf die Zustellungserfordernisse für Ersuchen um Zeugenaussagen und akzeptiert auch nicht die Zustellung von Ersuchen um Zeugenaussagen auf elektronischem Wege. Sofern keine vorherige schriftliche Zustimmung von GFM vorliegt, müssen alle Ersuchen um Zeugenaussagen über den eingetragenen Zustellungsbevollmächtigten von GFM zugestellt und gemäß kalifornischem Recht ordnungsgemäß zugestellt werden. GFM wird Anträge auf Zeugenaussagen ablehnen, die mit weniger als 14 Tagen Vorlaufzeit zugestellt werden.

V. Verfahren bei Vorliegen dringender Umstände

Dringende Umstände sind solche, in denen die Strafverfolgungs- oder Regierungsbehörde ausreichende Informationen zur Verfügung stellt, so dass GFM in gutem Glauben davon ausgeht, dass ein Notfall mit unmittelbarer Gefahr des Todes oder einer schweren Verletzung einer Person, Terrorismus, Cyberterrorismus oder Entführung die unverzügliche Offenlegung von Daten im Zusammenhang mit den dringenden Umständen erfordert.  Ein Antragsteller, der nachweisen möchte, dass dringende Umstände vorliegen, muss in der Lage sein, seine Identität und die Art der dringenden Umstände ausreichend zu verifizieren.

Informationsersuchen unter dringenden Umständen ohne eine anderweitig rechtsgültige Vorladung, einen Durchsuchungsbefehl, einen Gerichtsbeschluss oder ein Informationsersuchen können über das Formular Ersuchen um GoFundMe-Aufzeichnungen übermittelt werden. GFM wird die dringenden Umstände prüfen und bei Bedarf zusätzliche Nachweise anfordern. Wenn GFM nach angemessener Sorgfalt davon ausgeht, dass dringende Umstände vorliegen, wird GFM auf solche Informationsersuchen so schnell wie möglich reagieren. Die offengelegten Daten beschränken sich auf die Informationen, die notwendig sind, um die dringenden Umstände zu klären.