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Frauen sind keine Turds

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Hallo, ich bin Maria, Traumatherapeutin aus Koblenz am Rhein und möchte euch im Folgenden mein Anliegen vorstellen: Bestimmt habt ihr die breite öffentliche Debatte um die Sendung "ZDF Magazin Royale" gehört, welche am 02.12.2022 im ZDF ausgestrahlt wurde.
Ziel dieser Sendung war angeblich eine satirische Auseinandersetzung mit der Kritik von Frauenrechtlerinnen an der Transgenderideologie und dem von der Bundesregierung geplanten Selbstbestimmungsgesetz/SBG.
Tatsächlich aber berief sich der Moderator Jan Böhmermann diverser Narrative aus der Transgendercommunity, die nicht auf Fakten beruhen, um Frauenrechtlerinnen als "Turds" (zu deutsch: Scheißhaufen) zu diffamieren und ordnete sie - insbesondere die Leserschaft der Zeitschrift EMMA - als "Nazi" ein.
Da diese Sendung aus meiner Sicht die Menschenwürde von Frauen verletzte und dazu geeignet ist, Frauen zu entmenschlichen habe ich eine Programmbeschwerde mit 200 Mitunterzeichnern eingereicht, die mit Datum vom 10.03.2023 vom Fernsehrat des ZDF abgelehnt wurde.
Programmbeschwerde sowie Ablehnungsschreiben findet ihr in anliegenden Dateien.
Da Begründung der Ablehnung der Programmbeschwerde mein in der Programmbeschwerde deutlich gemachtes Anliegen in keinster Weise widerspiegelt, plane ich, durch einen Medienrechtler prüfen zu lassen, ob das ZDF sich strafrechtlich sowie/oder zivilrechtlich ungesetzlich verhalten hat - insbesondere im Hinblick auf einen Verstoß gegen ihren eigenen Medienstaatsvertrag. Problematisch scheint in diesem Zusammenhang auch, dass den stellvertretenden Vorsitz des Programmausschusses Programmdirektion ein Fernsehratsmitglied inne hat, welches als LGBTIQ-Vertretung durch das Land Thüringen in den Fernsehrat des ZDF entsandt wurde. Dieses Fernsehratsmitglied war nicht nur an der Abstimmung über die Programmbeschwerde beteiligt, sondern legte mutmaßlich dem Fernsehrat im Vorfeld bereits eine Empfehlung zur Ablehnung der Beschwerde vor. Das ist aus unserer Sicht im Hinblick auf das vorliegende Thema meiner Programbeschwerde eine Interessenkollision, welche laut den Richtlinien des Fernsehrates nicht sein darf.
Ziel einer anwaltlichen Prüfung wäre wäre die Überprüfung, inwieweit zivilrechtliche Schritte (Unterlassungsklage, Ausstrahlungsverbot auch in der Mediathek etc.) sowie strafrechtliche Schritte ( Anzeige wegen Verleumdung, bzw. wegen Duldung der Verleumdung) Sinn machen würden.
Hierfür kalkuliere ich im Vorfeld mit Kosten von 15.000 €
Im Hinblick darauf, dass die ÖRR in der Aufbereitung des Transthemas mehr und mehr die frauenfeindlichen Narrative der Transgenderideologen übernehmen und die Signalwirkung für weitere Sendeformate dieser frauenfeindlichen Machart hat, halte ich es für wichtig, dass wir Frauen das nicht hinnehmen. Wer, wenn nicht wir selber, sollte sich dagegen verwehren. Und wir Frauenrechtlerinnen wissen seit Jahrzehnten, dass es keiner für uns macht, außer wir selber ! Frauen sind keine "Scheißhaufen" und auch keine "Nazis" ! Lasst uns das ein für allemal deutlich machen !
Die Spenden werden auf ein eigens dafür eingerichtetes Konto fließen, dienen ausschließlich der Deckung der außergerichtlichen und gerichtlichen Anwaltskosten und ggf. Gerichtsverfahren.
Überschüssige Spendenbeträge, die dafür nicht benötigt werden, werde ich an den Frauennotruf Koblenz spenden.






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Maria Klose
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