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Eilantrag 100 für vollen Präsenzunterricht

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Familien rufen Gerichte an, um endlich Präsenzunterricht zu erreichen

Auf allen Ebenen wird derzeit gelockert, in der Gastronomie, im Handel, selbst in der Kultur. Für Erwachsene entfallen vielfach verpflichtende Tests, während Schüler:innen weiterhin verpflichtend anlasslos getestet werden und dennoch keinen vollen Zugang zum Präsenzunterricht erhalten.

Um den Druck auf die Politik - die Schulen weiter zu öffnen - zu erhöhen, soll nun schnellstmöglich ein Eilantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht werden, in dem die Öffnung von allen Schulen in Vollpräsenz bei einer Inzidenz unter 100 gefordert wird. Die Grenzen der “Bundesnotbremse” müssen ausgenutzt werden, es darf hier keine weitere Verschärfung geben.

Von einer positiven Entscheidung bei Gericht würden alle Schüler:innen Bayerns profitieren, nicht nur die Kinder der Antragsteller:innen

Um diesen Eilantrag stellen zu können, brauchen wir allerdings eure finanzielle Unterstützung, um Anwalts- und Gerichtskosten abdecken zu können. Durch intensive Vorarbeit innerhalb der Initiative Familien haben wir alle Argumente zusammengetragen. Da für Verwaltungsrecht kaum jemand eine Rechtschutzversicherung hat, freuen wir uns natürlich, wenn die Kosten für die Antragssteller:innen selber so gering wie möglich bleiben. Daher möchten wir 1.500 Euro über diesen Weg sammeln.

Das Geld wird natürlich entsprechend den Regularien von GoFoundMe nur für den entsprechenden Eilantrag verwendet.

Wir freuen uns, wenn auch Du/Ihr hier unterstützt und gemeinsam mit uns ein Zeichen setzt.  Danke!


Zu den näheren Hintergründen hier ein Auszug aus der Pressemitteilung von Initiative Familien vom 17.05.2021

In Bayern ist Wechselunterricht bzw. Unterricht mit Mindestabstand für Grundschüler:innen ab einer Inzidenz von über 50 vorgeschrieben, für weiterführende Schulen gilt diese Unterrichtsform sogar immer, unabhängig vom Infektionsgeschehen. Explizit wurde in einem Schreiben des Kultusministeriums darauf hingewiesen, dass dies auch bei einer Inzidenz von 0 gilt.

Die sogenannte Bundesnotbremse schreibt den Wechselunterricht allerdings erst ab einer Inzidenz von 100 vor und unterscheidet auch nicht zwischen verschiedenen Schulformen oder Altersklassen. Schüler:innen in Bayern sind hier bei der Frage des Schulbesuchs unverhältnismäßig eingeschränkt, ihr Recht auf Bildung und Teilhabe wird deutlich beschnitten. Mit der derzeitigen Regelung ist es auch reine Glückssache, ob man in einer Gemeinde oder Schule mit Räumlichkeiten beschult wird, welche Präsenzunterricht mit Abstand und damit durchgehend Schule gewähren können. Es macht für jeden Schüler und jede Schülerin – unabhängig von Schulart und Alter – einen riesigen Unterschied, ob man täglich die Schule besucht und alle Klassenkameraden sieht oder ob das nur jeden zweiten Tag oder gar nur wochenweise möglich ist. Es muss daher wieder der gleiche Zugang zur Bildung für alle möglich sein.

Eine Begründung, warum auch bei sehr geringem oder sogar bei einem nicht existenten Infektionsgeschehen Schüler:innen in Bayern nur im Wechselmodell bzw. mit Mindestabstand an die Schulen zurückkehren dürfen, hat die Staatsregierung bisher nicht gegeben. Auch fehlt eine Begründung, warum gerade in Bayern eine Verschärfung der Bundesnotbremse notwendig sein sollte. 

Gegen diese Verschärfung der Bundesnotbremse haben nun mehrere Betroffene in einem Eilverfahren Einspruch erhoben. Ziel ist es, nicht nur Wechselunterricht, sondern Präsenzunterricht ohne Mindestabstand für alle Schüler:innen in den Regionen zu erreichen, in denen die Inzidenz stabil unter 100 liegt. Die Regeln der Bundesnotbremse müssen auch für bayerische Schüler:innen gelten.

Tobias Oelbaum von Initiative Familien hierzu: “Wir sind ganz klar für einen Infektionsschutz an Schulen. Warum aber auch bei einem nicht mehr existenten Infektionsgeschehen immer noch Wechselunterricht stattfinden soll und warum in Bayern nicht einmal die Förderschulen davon ausgenommen sind, dafür fehlt uns jegliches Verständnis”. Er ergänzt: “Die bayerische Staatsregierung hat bis jetzt in keiner Weise nachvollziehbar begründet, warum die Regelungen der Bundesnotbremse für Schulen in Bayern nicht ausreichend sind. Dass dies der einzige Bereich ist, in dem die Bundesnotbremse massiv verschärft wurde, während in Bereichen der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens keine Verschärfungen existieren, zeigt, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird.” 


Falls Du wissen möchtest, wer die Initiative Familien ist, dann klick hier .
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