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Anti-Pegida-Eierwurf

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5243 € für ein geworfenes Ei, dass niemanden getroffen hat.
Du hast es nicht geworfen - zwei Polizisten sagen - doch!
Das Ei hätte jemanden treffen können und nun geht es um versuchte Körperverletzung...

09.03.2015 - PEGIDA in Frankfurt ruft zur "Großdemo" auf.  Ca. 80-100 dieser Angstbürger standen dann mal wieder mehr als den 10fachen Gegendemonstranten entgegen.
Einer dieser Gegendemonstranten war Martin F..
Er wollte, wie so viele andere, mit seiner Anwesenheit ein Zeichen gegen blanken Hass, Wut und Angst setzen.
Die Demo verlief eigentlich wie viele andere Demos.
Als Martin F. aber abends den Weg nach Hause einschlägt, wird er auf dem Weg zur Bahn auf der Rolltreppe erkennungsdienstlich behandelt. Der Vorwurf der Polizisten, Martin F. habe ein Ei in Richtung der PEGIDA Demonstranten geworfen.

Martin F. ist unschuldig, da er keine Eier geworfen hat.
Trotzdem kommt es zum Prozess.
fr.de/rhein-main/kriminalitaet/pegida-in-frankfurt-anti-pegida-mann-steht-vor-gericht

Nun ist auch klar, dass das angeblich von Martin F.  geworfene Ei niemanden getroffen haben soll. Welchen Schaden es verursacht hätte, kann nicht bestimmt werden und sie hieß es ertmal Freispruch.
fnp.de/lokales/frankfurt/Freispruch-fuer-angeblichen-Eierwerfer

Aber wäre die Geschichte hier zu Ende, dann gäbe es diese Spendenkampagne ja nicht...

Die Staatsanwaltschaft geht in Revision.
Es kommt zum erneuten Prozess.
Am 18.01.2018 sitzt Martin F. erneut auf der Anklagebank, da die Staatsanwalschaft in dem Fall ein besonderes öffentliches Interesse sieht.

Die Kammer sieht nun keine Zweifel mehr, dass die Aussagen der beiden Polizisten stimmen müssen, dass Martin F. der Eierwerfer sei. "Warum sollten Polizeibeamte in so einem Fall die Unwahrheit sagen?"
Es ist nun auch sicher, dass wenn das Ei jemanden getroffen hätte, es eine Verletzung hätte hervorrufen können "...oder zumindest aber deren Wohlbefinden erheblich zu beeinträchtigen..."
Hinzu komme nun noch laut Kammer, "...dass sich die Tat nicht nur gegen die persönliche körperliche Integrität einer Einzelperson richtete, sondern zugleich einen Angriff auf die verfassungsrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit darstelle, was auf eine rechtsstaatsfeindliche Gesinnung hindeutet...."

Ein von dir nicht geworfenes Ei auf einer Gegendemo von Demokratiefeinden macht dich laut Frankfurter Kammer nun zum Feind des Rechtsstaats bzw. schiebt dir wenigstens diese Gesinnung zu.

Aus dieser Sicht war das Urteil ganz klar.
Martin F. wurde schuldig gesprochen.

Da es sich dann doch nur um ein Ei handelte, gab es 10 Tagessätze. Das ist nicht sonderlich viel, aber durch die mehreren Prozesstage und das Hinziehen von knapp zwei Jahren, häuften sich die Gerichts- und Anwaltskosten.
Und somit kommen wir auf einen Gesamtbetrag von 5243 €.
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